Programm für Transparenz/Allgemeine Akten/Korruptionsvorbeugung
(Art. 10 Abs. 8, Buchst. a), GvD Nr. 33/2013)_Aktualiesierung: jährlich

Mit Beschluss vom 13. April 2016, Nr. 430 hat die ANAC Leitlinien für die Umsetzung der Antikorruptions- und Transparenzbestimmungen an den Schulen erlassen. Diese sehen vor, dass die regionalen Schulamtsleiter die Funktion der Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung für die autonomen Schulen übernehmen. Mit Gv.D. Nr. 97/2016 und mit Beschluss der ANAC Nr. 831/2016 wurde die Verpflichtung an die Bildungsdirektion übertragen.

 

Allgemeine Akten

(Art. 12 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013)_Aktualisierung: unmittelbar

Bestimmungen zur Organisation und Tätigkeit: Allgemeinen Rechtsbestimmungen, die auf Landesebene den Schulbereich regeln
allgemeine Verwaltungsakte: Rundschreiben und Mitteilungen
Dokumente der strategischen Planung und Verwaltungssteuerung: Dreijahresplan des Bildungsangebotes
Statuten und regionale Gesetze: Allgemeinen Rechtsbestimmungen, die auf Landesebene den Schulbereich regeln

Verhaltenskodizes
(Art. 12, c. 1,  d.lgs. n. 33/2013/Art. 55, c.2, d.lgs. n 165/2001)_Aktualisierung: unmittelbar

Leitbild und Drei-Jahres-Plan

Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen
(Art. 34, Abs. 1, 2)