Page 26 - SCHULPROGRAMM 2016-17
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Angebot/ Dauer 26
der Angebote
Wird vom Lehrerkollegium der jeweiligen Schulstelle beschlossen.
Zuweisung der
Schüler Die Schüler wählen am Beginn jedes Kurses aus dem Angebot. Die definitive
Zuweisung erfolgt durch die Lehrer des Klassenrates.
Zeit Wird vom Lehrerkollegium der jeweiligen Schulstelle beschlossen.
Bewertung Um den Stellenwert des Wahlpflichtfaches anzuheben, wird bei der Bewertung die
Beteiligte LP Skalierung erreicht, teilweise erreicht und nicht erreicht vorgeschlagen.
In der Regel wird das Wahlpflichtfach von jeder Lehrkraft angeboten.
In der Grundschule können die Schüler jeweils am Dienstag Nachmittag zwei Stunden
(ausgenommen 1. Klassen) an einem Pflichtangebot teilnehmen, welches sie in Zusammenarbeit mit
Lehrern und Eltern vorweg auswählen.
Der Wahlbereich ist im Unterschied zum Wahlpflichtangebot freiwillig. Der Schüler/die Schülerin
entscheidet selbst, bzw. in Zusammenarbeit mit den Eltern, ob er/sie an einem Wahlangebot teilnimmt
oder nicht. Das Wahlangebot ist eine Erweiterung des schulischen Bildungsangebotes und wird über
kurze oder längere Zeiträume jeweils an Nachmittagen angeboten, an der Mittelschule jeweils am
Montag, Mittwoch und Donnerstag .
Viele Teilnehmer des Wahlbereiches besuchen die Schulmensa. Die Schülerbeförderung kann teilweise
gewährleistet werden.
Anmerkung: Die Angebote im Wahlpflicht- und Wahlbereich sind im Organisationsplan vermerkt.
3. Erziehungs- und Bildungsziele
Auf der Grundlage des Erziehungs- und Organisationsplanes der Schule erarbeiten die einzelnen
Klassenräte Erziehungs- und Bildungsziele, die auf die Bedürfnisse der jeweiligen Klasse abgestimmt
sind. Dazu werden Maßnahmen angeführt, wie diese Ziele erreicht werden können. Bei den
regelmäßig stattfindenden Sitzungen erfolgt die Überprüfung bzw. Anpassung der Ziele an veränderte
Situationen.
4. Beobachtung und Bewertung
Regelmäßige Beobachtungen geben Aufschluss über Interessen, Lernprozesse,
Leistungen und Lernschwierigkeiten der Schüler/innen und stellen einen
Ausgangspunkt dar für weitere didaktische und erzieherische Maßnahmen. Jede
Lehrperson wählt für die Aufzeichnung von Beobachtungen jene Form, die ihrem
Arbeitsstil mehr entspricht: die gebundene Form (Raster, strukturierte Beobachtungsbögen) oder die
freie Form (z.B. pädagogisches Tagebuch). Mit demneuen Staatsgesetzes Nr. 133 vom 30. 10. 2008
werden die Ziffernnoten wieder eingeführt. Auch das Verhalten wird an der Mittelschule mittels
Ziffernnote bewertet. Die Bewertung selbst dient zur Information für Schüler/innen und Eltern über
individuelle Lernfortschritte, gemachte Erfahrungen, erworbene Kenntnisse. Da uns die Erziehung
zum/r selbstständigen Lerner/in besonders wichtig ist, leiten wir die Schüler/Innen an, ihr eigenes
Lernen zu reflektieren und auch über Formen der Selbstkorrektur zu einer realistischen Einschätzung
der eigenen Kenntnisse und Möglichkeiten zu gelangen.