Page 31 - SCHULPROGRAMM 2016-17
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Mitbestimmungsgremien

  Klass enrat                                ZZuussaammmmeennsseettzzuunngg

   (Amtsdauer: 3 Jahre)      • Direkt or/in
                             • 2 Elt ernvertret er/innen
   Elternrat                 • Lehrpersonen der Klasse

   (Amtsdauer: 3 Jahre)      • Alle Elt ernvertret er/innen in den Klassenräten
                             • der/di e Delegierte i m Landes beirat der Elt ern
    Schulrat                 • Elter vertret er/innen i m Sc hulrat

   (Amtsdauer: 3 Jahre)       • Direkt or/in
                              • Schuls ekretär/in
 Sch uli n te rn e            • 6 Lehrer vertreter/innen
 Sch li ch tun g s-           • 6 Elt ernvertret er/innen
  ko m m i ssi o n            • Direkt or/in
                              • 1 Lehrer vertreter/in
Landes beirat                 • 1 Elt ernvertret er/in
   der Eltern
                              • Delegierte der Kindergärten und der Schuldirektionen
(Amtsdauer: 3 Jahre)
                              • 1 Direktor/in
    Landes-                   • 2 Lehrer vertreter/innen
schlichtungs-                 • 2 Elt ernvertret er/innen (Grundsc hule – Mitt elschule)
 kommission

(Amtsdauer: 3 Jahre)

  2. Elternarbeit konkret

Die Eltern beteiligen sich in vielfältiger Form am Schulleben. So werden Informationsabende für
Eltern, gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen für Eltern und Lehrer/Innen, Elternsprechtage,
Sprechstunden, Tage der offenen Tür, Projekte unter Mitwirkung der Eltern, die Mitarbeit in den
verschiedenen Mitbestimmungsgremien von vielen Eltern genutzt.
Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus erfolgt auf verschiedenen Ebenen über das Jahr
verteilt:

• Über das Logbuch, welches jeder Schüler führt und welches den regelmäßigen Informationsfluss
   zwischen Schule und Elternhaus garantiert: Mitteilungen der Lehrpersonen an die Eltern über
   stattfindende Lehrausgänge und andere Veranstaltungen, Einladungen, Stundenplanänderungen,
   Mitteilungen, auch das Lernverhalten der Schüler/Innen betreffend , Lernberatung, sowie
   Mitteilungen der Eltern an die Lehrpersonen über die Gründe für das Fernbleiben ihrer Kinder vom
   Unterricht oder über für die Schule bedeutsame Entwicklungen, insbesondere ihre Kinder
   betreffend.

• In den Sprechtagen, Sprechstunden, Einzelgesprächen:
   Jede/r Lehrer/in bietet wöchentlich eine Sprechstunde an, die dem Logbuch des Schülers/der
   Schülerin zu entnehmen ist, und in der Eltern, abseits vom Rummel eines Elternsprechtages, auch
   auf aktuelle Probleme/Veränderungen im Einzelgespräch mit der betreffenden Lehrperson reagieren
   können.
   Mindestens zweimal pro Jahr wird den Eltern die Möglichkeit geboten, an Sprechtagen mit
   allen Lehrpersonen zu sprechen. Wir sind bemüht, die Sprechtage so zu organisieren, dass nicht
   allzu lange Wartezeiten entstehen.

• Lernberatung: Auch in diesem Schuljahr wird wiederum die Lernberatung angeboten. Die Eltern
   können bei diesen Gesprächen teilnehmen (Elternsprechtag u.a.)

• In Klassenratssitzungen mit Eltern/Elternvertreter/Innen: Diese finden mindestens zweimal
   im Jahr statt. In der ersten Klassenratssitzung mit allen Eltern im Oktober werden die
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