Page 32 - SCHULPROGRAMM 2016-17
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Elternvertreter/Innen gewählt. Anschließend wird zumindest eine weitere Sitzung mit
Elternvertreter/Innen organisiert.
• Im Elternrat: Bereits im September findet die Wahl der Elternvertreter/Innen im Klassenrat,
sowie die konstituierende Sitzung des Elternrates statt. (die terminliche Vorverlegung der Wahlen
auf September ist im neuen Bildungsgesetz vom 14. 08.08 Nr.2 vorgesehen, die Gewählten sind
dann 3 Jahre im Amt). Die Organisation weiterer Sitzungen liegt in der Hand des/der
Elternratspräsidenten/In.
• Grundschule: Die Organisation der Elternkontakte erfolgt in den Grundschulen autonom und wird
von den einzelnen Grundschulstellen den Eltern mitgeteilt.
Insgesamt werden zwei Elternsprechtage abgehalten.
Klassenratssitzungen mit allen Eltern: Diese finden bereits im September statt. Ebenso wird der
Elternrat bereits im September einberufen. Zwei Klassenratssitzungen werden mit den gewählten
Elternvertretern durchgeführt.
Informationsabende für interessierte Eltern und Lehrer werden angeregt. Auch Fortbildungsabende für
Eltern werden über den Schulverbund angeboten. (Siehe dazu Fortbildungsplan)
Die Grundschulen organisieren Sprechstunden und Sprechtage autonom und teilen diese den Eltern
mit.
Lernberatungsgespräche mit Schülern werden geführt. Diese können auch im Beisein der Eltern
stattfinden.