Page 13 - Willkommen in der Mittelschule 2021/2022
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Mitbestimmungsgremien
Der Klassenrat setzt sich aus den Lehrpersonen der Klasse und zwei
gewählten Elternvertreter/innen zusammen. Die Amtsdauer der Eltern-
vertreter beträgt 3 Jahre. Der Klassenrat erarbeitet Vorschläge zur Er-
ziehungs- und Unterrichtstätigkeit und vertieft den Kontakt zwischen
Lehrpersonen, Eltern und Schülern. Die Aufgaben der Elternvertreter
werden in einer eigens einberufenen Elternratssitzung erläutert.
Dem Schulrat gehören Direktorin, Schulsekretärin, sechs Lehrperso-
nen (5 dt. und 1 ital.) und sechs Eltern an. Die Wahl erfolgt durch die
Mitglieder des Elternrates bzw. durch das Lehrerkollegium. Die Amts-
dauer beträgt drei Jahre.
Aufgaben des Schulrates :
• Er legt Kriterien für die Umsetzung des Schulprogramms fest und
genehmigt den vom Lehrerkollegium vorgeschlagenen Tätigkeits-
plan.
• Er beschließt den Stundenplan für die Schulstellen
• Er legt Kriterien für die Verwendung der zur Verfügung stehenden
Geldmittel fest
• Er genehmigt den Haushaltsvoranschlag, die Jahresabschlussrech-
nung und die Haushaltsänderungen
• Er beschließt Behebungen aus dem Reservefond und Fondsumbu-
chungen.
Der Elternrat setzt sich aus allen ElternvertreterInnen der verschiede-
nen Schulstellen zusammen. Er wählt jedes Jahr eine/n Vorsitzende/n
und evtl. einen Ausschuss.
Aufgaben des Elternrates:
• Er erarbeitet und unterbreitet Vorschläge und Gutachten für die Pla-
nung und Organisation des Schulbetriebes.
• Er macht Vorschläge zur Elternarbeit, Elternfortbildung und die Zu-
sammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus.
• Er entsendet alle drei Jahre eine/n Vertreter/in in das Landeskomi-
tee der Eltern.
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