Führungskräfte in Spitzenpositionen (Art. 15, Abs. 1, 2, Art. 41, Abs. 2, 3)
Für die Schulen nicht zutreffend
Führungskräfte (Art. 10, Abs. 8, Buchst. d, Art. 15, Abs. 1, 2, 5, Art. 41, Abs. 2, 3)
Dr. Marianna Blasbichler (ernannt mit Dekret des Schulamtsleitern 2358/16.3 vom 01.07.2013 (Prot. Nr. 10684) für die Schuljahre 2013/14 – 2016/2017
Verzeichnis der Schulführungskräfte der Schulen staatlicher Art in der Provinz Bozen
Organisatorische Positionen (Art. 10, Abs. 8, Buchst. d)
Vizedirektorin: Ingrid Pichler
Schulstellenleiter GS Wiesen: Chiara Martorelli
Schulstellenleiter GS Kematen: Brigitte Geiser
Schulstellenleiter GS St. Jakob: Sabine Erlacher
Schulstellenleiter GS Trens: Claudia Ainhauser
Schulstellenleiter GS Stilfes: Verena Trenkwalder
Schulstellenleiter GS Mauls: Annemarie Saxl
Verwaltungspersonal
Mair Margarete
Wieser Brigitta
Wörndle Irmgard
Plank Margaret
Stellenplan (Art. 16, Abs. 1, 2)
Diese Daten werden in Zusammenarbeit mit dem für die Veröffentlichungspflichten der Landesverwaltung zuständigen Organisationsamt des Landes und mit der Personalabteilung (so bald als möglich) zentral veröffentlicht
Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag (Art. 17, Abs. 1, 2)
Diese Daten werden in Zusammenarbeit mit dem für die Veröffentlichungspflichten der Landesverwaltung zuständigen Organisationsamt des Landes und mit der Personalabteilung (so bald als möglich) zentral veröffentlicht.
Kriterien zur Vergabe von Supplenstellen
Personalkennzahlen zu den Abwesenheiten des Lehrpersonals (Art. 16, Abs. 3)
Im Zeitraum September 2015 bis November 2015 beträgt die Personalkennzahl 4,01
Im Zeitraum Dezember 2015 bis Februar 2016 beträgt die Personenkennzahl 5,2
Im Zeitraum März 2016 bis Mai 2016 beträgt die Personenkennzahl 3,96
Im Zeitraum September 2016 bis November 2016 beträgt die Personenkennzahl 3,33
Im Zeitraum Dezember 2016 bis Februar 2017 beträgt die Personenkennzahl 3,43
Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2017 beträgt die Personenkennzahl 2,84
Im Zeitraum September 201 7 bis November 2017 beträgt die Personenkennzahl 2,96
Im Zeitraum Dezember 2017 bis Februar 2018 beträgt die Personenkennzahl 6,11
Im Zeitraum März 2018 bis Juni 2018 beträgt die Personenkennzahl 6,66
Im Zeitraum Juli 2018 bis August 2018 beträgt die Personenkennzahl 71,14
Im Zeitraum September 2018 bis November 2018 beträgt die Personenkennzahl 11,64
Im Zeitraum Dezember 2018 bis Februar 2019 beträgt die Personenkennzahl 14,29
Im Zeitraum September 2019 bis November 2019 beträgt die Personenkennzahl 8,93
Im Zeitraum Dezember 2019 bis Februar 2020 beträgt die Personenkennzahl 7,88
Im Zeitraum März 2020 bis Juni 2020 beträgt die Personenkennzahl 5,49
Im Zeitraum Juli 2020 bis August 2020 beträgt die Personenkennzahl 2,17
Im Zeitraum September 2020 bis November 2020 beträgt die Personenkennzahl 10,24
Im Zeitraum Dezember 2020 bis Februar 2021 beträgt die Personenkennzahl 8,20
Im Zeitraum März 2021 bis Juni 2021 beträgt die Personenkennzahl
Im Zeitraum Juli 2021 bis August 2021 beträgt die Personenkennzahl
Im Zeitraum September 2021 bis November 2021 beträgt die Personenkennzahl
Im Zeitraum September 2022 bis November 2022 beträgt die Personenkennzahl 5,75
Im Zeitraum Dezember 2022 bis Februar 2023 beträgt die Personenkennzahl 6,87
Im Zeitraum März 2023 bis Juni 2023 beträgt die Personenkennzahl
Im Zeitraum Juli 2023 bis August 2023 beträgt die Personenkennzahl
Im Zeitraum September 2023 bis November 2023 beträgt die Personenkennzahl
An die Bediensteten erteilte und autorisierte Aufträge (Art. 18, Abs. 1)
Ernennungen Schulstellenleiter 2022-23
BE-LK Nr.01 Koordinatoren 2020/21
Kollektivvertragsverhandlungen (Art. 21, Abs. 1)
Die für die Schulführungskraft, das Lehrpersonal und das Verwaltungspersonal der Schulen geltenden Kollektivverträge werden bereits zentral auf der angegebenen Homepage der Landesagentur für Kollektivvertragsverhandlungen veröffentlicht
Ergänzende Kollektivvertragsverhandlungen (Art. 21, Abs. 2)
Es wird auf folgende Seite der Homepage des Deutschen Schulamtes verwiesen, auf der u. a. die dezentralen Kollektivverträge veröffentlicht sind
Interne Kontrollorgane (OIV) (Art. 10, Abs. 8, Buchst. c)
Für die Schulen nicht zutreffend