Page 73 - Dreijahresplan
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Wiesen Besuch MS: Tag der off. Tür 5
Wiesen 1 2 3 45
Wiesen Schulabschlussfest 1 2 3 45
Wiesen 1 2 3 45
Wiesen Kartoffelfest 12
Wiesen Besuche: Kirche-Gemeinde-Feuerwehr 1 2 3 45
Kindergarten
Bäckerbesuche
Museumsbesuche
Jahresplan für die Schulsporttätigkeit
a) Wahlpflichtangebote im Sportbereich (Siehe dazu Be. über Wahlpflichtangebote!)
b) Veranstaltungen auf Bezirks- und Landesebene
? Fußball- Buben 11 (Beginn: 05. Oktober 2016
? Querfeldein – Bezirksmeisterschaft (FR. 21. Oktober 2016)
? Querfeldeinlauf- Landesmeisterschaft (DO. 10. November 2016)
? Schwimmen - Landesmeisterschaft (DI. 15. November..2016)
? Ski-Alpin - Bezirksmeisterschaft (MO. 23. Jänner 2017)
? Ski-Alpin – Landesmeisterschaft (DI. 31. Jänner 2017
? Schi-Nordisch - Landesmeisterschaft (MI. 09. Februar 2017)
? Bouldern (MI. 05. April 2017)
? Leichtathletik - Bezirksmeisterschaft (DO. 04. Mai 2017)
? Leichtatlethik – Landesmeisterschaft (MI. 17. Mai 2017)
c) Weitere Sportangebote:
Herbstwanderung: 16. September 2016: nur für 1. Klassen
Eislaufen im Rahmen des Unterrichtes: 3-4 Doppelstunden
d) Schulinterne Klassenmeisterschaften- Wipptalmeisterschaften
? Handballturnier für die 1. Klassen: vor den Weihnachtsferien
? Fußballturnier für die 2. Klassen Ende Mai 2017
? Volleyball für die 3. Klassen: 2. Semester 2017
Anmerkung: In der Woche vor den Finalspielen wird eine schulinterne Ausscheidung ausgetragen, an der
sich alle Klassen beteiligen. Die Ausscheidungsspiele finden in den jeweiligen Sport-Stunden statt. Die
Siegerklasse vertritt unsere Schule bei den Finalspielen gegen die Siegerklassen der MS von Gossensaß
und MS K. Fischnaler. Finalspiele: werden bekannt gegeben
Bei geringer Beteiligung an den Wettkämpfen werden die Schüler schulsprengelübergreifend begleitet.
Zusätzliche Sportveranstaltungen finden im Rahmen des Unterrichtes oder in Form von Projekten statt.
Wichtig: Regelung bei Benutzung der Sportanlagen außerhalb des Schulgebäudes:
Die Anlagen bei der Sportzone sind Teil des Schulgeländes (Beschluss des SR. vom 21.12.01) Es gelten
dieselben Regelungen wie beim Verlassen des Schulhauptgebäudes. (Die Schule endet um 13.05 Uhr, die
Schule trägt somit keine Verantwortung, nachdem die Schüler das Schulgebäude, bzw. das Sportgelände
verlassen haben).