Page 50 - Dreijahresplan
P. 50
50
Tätigkeitsplan der Grund- und Mittelschule
Jahresplan für den Wahlpflichtbereich, für Wahlfächer, Projekte und schulbegleitende
Veranstaltungen an GS und MS laut geltender Beschlüsse
Projektschwerpunkte am SSP Sterzing III
Das Lehrerkollegium hat mehrheitlich folgende didaktische Richtlinien für die Vorbereitung,
Durchführung und Auswertung unterrichtsbegleitender Veranstaltungen beschlossen:
Lehrausgänge dienen der Veranschaulichung und
Vertiefung von Unterrichtsthemen und werden von
den zuständigen Fachlehrer/innen sorgfältig geplant
und unter ihrer persönlichen Leitung und
Verantwortung durchgeführt.
Lehrausflüge und Lehrfahrten ermöglichen die
direkte Begegnung mit der Natur und dem
Menschen, die Auseinandersetzung mit der
Kulturlandschaft und den Kulturgütern der
verschiedenen Epochen, die Teilnahme an
Kulturveranstaltungen, den Einblick in die Welt der
Arbeit und Wirtschaft und geben Anregungen zur
Vertiefung und Verbesserung des
Gemeinschaftslebens. Lehrausflüge sind eintägige,
Lehrfahrten mehrtägige Veranstaltungen. Sie ergänzen den lehrplanmäßigen Unterricht und werden
nach fächerübergreifenden Prinzipien geplant und durchgeführt.
Schulsporttage dienen der sportlichen Ertüchtigung der SchülerInnen und können auch in Form von
schulinternen und Landes- und Staatsmeisterschaften durchgeführt werden.
Wandertage veranlassen die SchülerInnen, die Natur- und Kulturlandschaft der engeren Heimat zu
entdecken sowie die Gemeinschaft zu pflegen.
Fach- und Projekttage, schulübergreifende Projekte und Projekte der EU dienen auch der Vertiefung
des Fachwissens, der Erweiterung und Festigung von Sprachkenntnissen, der Ergänzung des
theoretischen Wissens durch praktischen Unterricht vor Ort.
Schul- und Klassenpartnerschaften zielen darauf ab, im Sinne des Projektlernens ein gemeinsames
Vorhaben umzusetzen.
Die Inhalte und Ziele aller Veranstaltungen stimmen mit den Vorgaben des Schulprogramms überein.
Bei Veranstaltungen, die über die Unterrichtszeit hinausgehen, müssen auf jeden Fall die
Erziehungsberechtigten informiert und deren Erlaubnis eingeholt werden.
Die Teilnahme für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen ist verbindlich (Art.1, Absatz 3)
Mindestteilnehmerzahl sind 75% der Schüler)
Als Transportmittel zu wählen sind:
Öffentliche Verkehrsmittel
Busse der verschiedenen Reiseveranstalter
Fahrräder
Schiffe und Fähren,
Seilbahnen, die für den öffentlichen Verkehr zugelassen sind