Page 9 - Willkommen in der Mittelschule 2021/2022
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Schüler/innen mit Lernschwierigkeiten und Schüler/-
innen mit Behinderungen
Lernschwierigkeiten, die als Folge einer Behinderung oder Benachteili-
gung auftreten, dürfen das Recht des Schülers auf Erziehung und Un-
terricht in der Pflichtschule nicht in Frage stellen.
Damit die Schule um die Zuweisung von Integrationslehrer/innen ansu-
chen kann, braucht es eine sog. Funktionsdiagnose. Diese wird auf An-
trag der Schule mit dem Einverständnis der Eltern vom zuständigen
Psychologen unseres Schulsprengels ausgestellt. Die Integrationsleh-
rer/innen werden jenen Klassen zugewiesen, in denen sich ein Kind mit
Funktionsdiagnose befindet.
Für die Betreuung von Kindern mit schweren Behinderungen kann um
die Zuweisung von Betreuer/innen angesucht werden, die dann aus-
schließlich für die Betreuung dieser Kinder zuständig sind.
Bewertung und Beurteilung
Der Klassenrat bewertet in gemeinsamer Verantwortung
• die Lernprozesse und Leistungen der Schülerinnen und Schüler
in allen Fächern, fächerübergreifenden Lernbereichen und Tätigkei-
ten des persönlichen Jahresstundenplans. Davon betroffen sind die
verbindliche Grundquote, die der Schule vorbehaltene Pflichtquote
(Wahlpflichtbereich) und der Wahlbereich.
• die allgemeine Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler.
Die periodische Bewertung und die Jahresbewertung der allgemei-
nen Lernentwicklung und des Verhaltens erfolgen in beschreibender
Form.
• das Verhalten der Schülerinnen und Schüler: Interesse, Einsatz
und Teilnahme am Leben in der Klassengemeinschaft und der Schu-
le, den Kontakt und Umgang mit Mitschüler/innen und Lehrperso-
nen, Höflichkeit, realistische Selbsteinschätzung, Einhalten der
Schulordnung.
Notenskala in der Mittelschule:
vier, fünf, sechs, sieben, acht, neun, zehn
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