Page 85 - Dreijahresplan
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Verhalten und Disziplinarmaßnahmen
a) Zielsetzungen

   Jede Schule erlässt klare und einsichtige Regeln für das Verhalten aller in der Schule tätigen
   Personen, die allen mitgeteilt und erklärt werden müssen. Ausrichtung und Begründung erfolgen
   nach den in Punkt 1 erwähnten Grundsätzen. Die Art und Weise des gegenseitigen Umgangs ist
   von hohem erzieherischem Wert. Daher sind gute Umgangsformen und ein freundlicher Ton
   besonders wichtig. Zudem hat jeder das Recht, mit seinem Namen angesprochen und nicht mit
   Übernamen oder Schimpfwörtern belegt zu werden. Die Regeln verfolgen außerdem das Ziel,
   eine einladende Lernumgebung zu erhalten und eine ungestörte Atmosphäre zu schaffen, in der
   jeder lernen, mit anderen sprechen und seine Meinung vertreten kann. Die Schüler tragen wie
   jedes Mitglied der Schulgemeinschaft dazu bei, anregende Lernräume mitzugestalten und achten
   auf Ordnung und Sauberkeit.
b) Verantwortungsvolles Verhalten
   Regelmäßiger Schulbesuch, sich Bewertungen und Prüfungen stellen, Verantwortung für den
   eigenen Lernerfolg übernehmen, sind Ausdruck der Leistungsbereitschaft und somit Zeichen der
   Reife.
   Erfolgreiches Lernen setzt Mitarbeit und Konzentration voraus und
   bedingt, dass nur diejenigen Tätigkeiten ausgeübt werden, welche zu den
   jeweiligen Lernformen und Methoden passen.
   Jeder Schüler trägt durch rücksichtsvolles Verhalten dazu bei, dass seine
   Mitschüler erfolgreich lernen können, weil sie für die Konzentration sowie
   in bestimmten Unterrichtsphasen Ruhe und Ordnung brauchen.
   Auch bei unterrichtsbegleitenden Tätigkeiten (Stützkurse, schulergänzende Tätigkeiten,
   Lehrausgänge, Lehrausflüge usw.) müssen sich Schüler angemessen benehmen
   (Ausdrucksweise, Umgangsformen, Anweisungen befolgen usw.), weil dies schulische
   Veranstaltungen sind.
   Durch positive Lernhaltung und rücksichtsvolles Verhalten stärkt jeder Schüler die
   Klassengemeinschaft. Die Übernahme zusätzlicher Aufgaben oder Verantwortungen ist Ausdruck
   seiner verantwortungs-bewussten Einstellung gegenüber der Schule und bereichert das
   Schulleben. Dies verbessert gleichzeitig das Bild der Schule nach außen.
c) Abwesenheiten
   Verspätungen und Abwesenheiten bedürfen auch einer Begründung und nicht nur einer
   Entschuldigung. Die Direktorin kann Begründungen auch ablehnen, wenn sie ihm nicht
   stichhaltig erscheinen. Vorhersehbare Absenzen müssen vorher mit dem Direktor besprochen
   werden.
   Weil die Schule während der Unterrichtszeit Verantwortung für die Schüler trägt, dürfen sie das
   Schulgelände nicht ohne Genehmigung des Direktors verlassen.

d) Beschädigungen
   Falls Gebäude, Einrichtungen oder ganz allgemein Eigentum der Schule beschädigt wird oder
   verloren geht, kann laut geltendem Gesetz Schadenersatz verlangt werden.

e) Disziplinarmaßnahmen
   Verstöße gegen die hier angeführten Pflichten sowie gegen die interne Schulordnung ziehen
   Disziplinarmaßnahmen nach sich. Diese dürfen die Persönlichkeit des Schülers nicht verletzen,
   müssen angemessen sowie zeitlich begrenzt sein und dürfen die Leistungsbewertung in keiner
   Weise beeinflussen. Disziplinarmaßnahmen sind nie kollektiv, müssen sinnvoll und soweit
   möglich dem Prinzip der Wiedergutmachung verpflichtet sein.
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