Page 85 - Dreijahresplan
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Verhalten und Disziplinarmaßnahmen
a) Zielsetzungen
Jede Schule erlässt klare und einsichtige Regeln für das Verhalten aller in der Schule tätigen
Personen, die allen mitgeteilt und erklärt werden müssen. Ausrichtung und Begründung erfolgen
nach den in Punkt 1 erwähnten Grundsätzen. Die Art und Weise des gegenseitigen Umgangs ist
von hohem erzieherischem Wert. Daher sind gute Umgangsformen und ein freundlicher Ton
besonders wichtig. Zudem hat jeder das Recht, mit seinem Namen angesprochen und nicht mit
Übernamen oder Schimpfwörtern belegt zu werden. Die Regeln verfolgen außerdem das Ziel,
eine einladende Lernumgebung zu erhalten und eine ungestörte Atmosphäre zu schaffen, in der
jeder lernen, mit anderen sprechen und seine Meinung vertreten kann. Die Schüler tragen wie
jedes Mitglied der Schulgemeinschaft dazu bei, anregende Lernräume mitzugestalten und achten
auf Ordnung und Sauberkeit.
b) Verantwortungsvolles Verhalten
Regelmäßiger Schulbesuch, sich Bewertungen und Prüfungen stellen, Verantwortung für den
eigenen Lernerfolg übernehmen, sind Ausdruck der Leistungsbereitschaft und somit Zeichen der
Reife.
Erfolgreiches Lernen setzt Mitarbeit und Konzentration voraus und
bedingt, dass nur diejenigen Tätigkeiten ausgeübt werden, welche zu den
jeweiligen Lernformen und Methoden passen.
Jeder Schüler trägt durch rücksichtsvolles Verhalten dazu bei, dass seine
Mitschüler erfolgreich lernen können, weil sie für die Konzentration sowie
in bestimmten Unterrichtsphasen Ruhe und Ordnung brauchen.
Auch bei unterrichtsbegleitenden Tätigkeiten (Stützkurse, schulergänzende Tätigkeiten,
Lehrausgänge, Lehrausflüge usw.) müssen sich Schüler angemessen benehmen
(Ausdrucksweise, Umgangsformen, Anweisungen befolgen usw.), weil dies schulische
Veranstaltungen sind.
Durch positive Lernhaltung und rücksichtsvolles Verhalten stärkt jeder Schüler die
Klassengemeinschaft. Die Übernahme zusätzlicher Aufgaben oder Verantwortungen ist Ausdruck
seiner verantwortungs-bewussten Einstellung gegenüber der Schule und bereichert das
Schulleben. Dies verbessert gleichzeitig das Bild der Schule nach außen.
c) Abwesenheiten
Verspätungen und Abwesenheiten bedürfen auch einer Begründung und nicht nur einer
Entschuldigung. Die Direktorin kann Begründungen auch ablehnen, wenn sie ihm nicht
stichhaltig erscheinen. Vorhersehbare Absenzen müssen vorher mit dem Direktor besprochen
werden.
Weil die Schule während der Unterrichtszeit Verantwortung für die Schüler trägt, dürfen sie das
Schulgelände nicht ohne Genehmigung des Direktors verlassen.
d) Beschädigungen
Falls Gebäude, Einrichtungen oder ganz allgemein Eigentum der Schule beschädigt wird oder
verloren geht, kann laut geltendem Gesetz Schadenersatz verlangt werden.
e) Disziplinarmaßnahmen
Verstöße gegen die hier angeführten Pflichten sowie gegen die interne Schulordnung ziehen
Disziplinarmaßnahmen nach sich. Diese dürfen die Persönlichkeit des Schülers nicht verletzen,
müssen angemessen sowie zeitlich begrenzt sein und dürfen die Leistungsbewertung in keiner
Weise beeinflussen. Disziplinarmaßnahmen sind nie kollektiv, müssen sinnvoll und soweit
möglich dem Prinzip der Wiedergutmachung verpflichtet sein.