Page 15 - Handreichung zum Schuleintritt 2019/2020 - Grundschule
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Die Sicherheit der Kinder ist uns ein
                                  wichtiges Anliegen. Zeigen Sie Ihrem Kind
                                  den  sichersten  Schulweg!  Führen  Sie  ihm
                                  die möglichen Gefahren vor Augen! Helfen
                                  Sie ihm seine Eigenverantwortung wahrzu-
                                  nehmen.

      Unfallversicherung zugunsten der Schüler


                               Die Autonome Provinz Bozen hat mit der Versi-
                               cherungsgesellschaft  "Chartis  Europe  S.A.“  ei-
                               nen  Unfallversicherungsvertrag  zugunsten  der
      Schüler  abgeschlossen.  Durch  diesen  Vertrag  sind  alle  Schüler  gegen
      jegliche  Unfälle  während  der  Schulzeit,  auf  dem  Schulweg,  bei  allen
      schulischen Veranstaltungen (Wanderungen, Ausflüge, Sporttage, Lehr-
      gänge) versichert. Die Polizze selbst ist sehr ausführlich und weitläufig.
      Bedingungen,  Garantien,  Einschränkungen,  Invalidität,  Liquidierungen,
      Sonderbedingungen,  versicherte  Summen,  Prämien  und  dergleichen
      werden detailliert angegeben und können hier nicht angeführt werden.

      Wichtig für Sie ist: Sollte sich Ihr Kind auf dem Schulweg verlet-
      zen,  bitten  wir  Sie  sich  sofort  mit  dem  Klassenlehrer  oder  mit
      dem Sekretariat (0472/765350) in Verbindung zu setzen.
      Verletzt sich Ihr Kind hingegen während der Unterrichtszeit, muss dies
      dem Klassenlehrer gemeldet werden. Wurde dies versäumt und es wird
      am Nachmittag ein Arzt aufgesucht, so ist dies umgehend im Sekretariat
      zu melden.

      Diese Meldung ist sehr wichtig, denn wenn sich der Unfall in der Turn-
      halle, im Werkraum, im Computerraum, in einem Sprachlabor o-
      der  bei  einem  Ausflug  ereignet  hat  und  Sie  mit  Ihrem  Kind  in  ein
      Krankenhaus gehen, ist die Schule verpflichtet innerhalb von 48 Stun-
      den eine Meldung an das INAIL (Nationales Versicherungsinstitut für Ar-
      beitsunfälle) zu machen.

      Im Krankenhaus erhalten Sie die entsprechende INAIL-Meldung, welche
      umgehend in unserem Sekretariat abzugeben ist.
      Wir weisen nochmals auf die Dringlichkeit der pünktlichen Meldung
      hin,  da  verspätete  Unfallmeldungen  mit  hohen  Geldstrafen  geahndet
      werden.




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