Page 12 - Handreichung zum Schuleintritt 2019/2020 - Grundschule
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Die Schüler/innen
          setzen  sich  ihren  Fähigkeiten  entsprechend  mit  den  Lerninhalten
          auseinander.
          führen  ihre  Hefte  und  Unterlagen  ordentlich  und  übersichtlich  und
          kommen ihren schulischen Verpflichtungen regelmäßig nach.
          bringen sich in den Unterricht ein, helfen einander beim Lernen und
          gestalten so das Lernklima in der Klasse mit.
          nehmen  die  angebotenen  Hilfen  an  und  fragen  bei  auftretenden
          Schwierigkeiten nach.

      Die Eltern
      Können zum erfolgreichen Lernen beitragen, indem sie
          Interesse für schulische Inhalte zeigen;
          Zuhause für einen ruhigen Arbeitsplatz und für fixe
          Arbeitszeiten zur Erledigung der Hausaufgaben sor-
          gen.
          bei  auftretenden  Schwierigkeiten  mit  der  Schule
          Kontakt aufnehmen.


      Mitbestimmungsgremien

      Der  Klassenrat  setzt  sich  aus  den  Lehrpersonen  der  Klasse  und  zwei
      gewählten  Elternvertreter/innen  zusammen.  Die  Amtsdauer  der  Eltern-
      vertreter  beträgt  3  Jahre.  Der  Klassenrat  erarbeitet  Vorschläge  zur  Er-
      ziehungs-  und  Unterrichtstätigkeit  und  vertieft  den  Kontakt  zwischen
      Lehrpersonen, Eltern und Schülern. Die Elternvertreter/innen werden in
      einer  eigens  einberufenen  Elternratssitzung  zu  Beginn  des  Schuljahres
      über ihre Zuständigkeiten informiert.

      Dem Schulrat gehören Direktorin, Schulsekretärin, sechs Lehrpersonen
      (5 dt. und 1 ital.) und sechs Eltern an. Die Wahl erfolgt durch die Mit-
      glieder des Elternrates bzw. durch das Lehrerkollegium. Die Amtsdauer
      beträgt drei Jahre.
      Aufgaben des Schulrates :
      •  Er legt Kriterien für die Umsetzung des Schulprogramms fest und ge-
         nehmigt den vom Lehrerkollegium vorgeschlagenen Tätigkeitsplan.
      •  Er beschließt den Stundenplan für die Schulstellen
      •  Er  legt  Kriterien  für  die  Verwendung  der  zur  Verfügung  stehenden
         Geldmittel fest
      •  Er  genehmigt  den  Haushaltsvoranschlag,  die  Jahresabschlussrech-
         nung und die Haushaltsänderungen
      •  Er  beschließt  Behebungen  aus  dem  Reservefond  und  Fondsum-
         buchungen.

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