Page 9 - Handreichung zum Schuleintritt 2019/2020 - Grundschule
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Bewertung und Beurteilung
      Der Klassenrat bewertet in gemeinsamer Verantwortung

      •   die Lernprozesse und Leistungen der Schülerinnen und Schüler
          in allen Fächern, fächerübergreifenden Lernbereichen und Tätigkeiten
          des persönlichen Jahresstundenplans. Davon betroffen sind die ver-
          bindliche  Grundquote,  die  der  Schule  vorbehaltene  Pflichtquote
          (Wahlpflichtbereich) und der  Wahlbereich
      •   die  allgemeine  Lernentwicklung  der  Schülerinnen  und  Schüler.
          Die periodische Bewertung und die Jahresbewertung der allgemeinen
          Lernentwicklung  und  des  Verhaltens  erfolgen  in  beschreibender
          Form.
      •   das Verhalten der Schülerinnen und Schüler: Interesse, Einsatz und
          Teilnahme  am  Leben  in  der  Klassengemeinschaft  und  der  Schule,
          den  Kontakt  und  Umgang  mit  Mitschüler/innen  und  Lehrpersonen,
          Höflichkeit, Selbsteinschätzung, Einhalten der Schulordnung.



      Bewertung der Tätigkeiten der der Schule vorbehaltenen
      Pflichtquote (Wahlpflichtfach) und des Wahlbereichs :

         Die  Bewertung  der  Tätigkeiten  der  der  Schule  vorbehaltenen
         Pflichtquote  und  des  Wahlbereichs  erfolgt  mittels  einer  dreiteiligen
         Skalierung:
              „erreicht“ -  „teilweise erreicht“  und „nicht erreicht“.

         In der Skala der Ziffernnoten bedeutet dies:
         •  „erreicht“ :          Note acht, neun, zehn
         •  „teilweise erreicht“ :   Note sechs, sieben
         •  „nicht erreicht“ :    Note fünf


      Bewertung in den fächerübergreifenden Lernbereichen:

         die Bewertung der fächerübergreifenden Lernbereiche :
             o  Leben  in  der  Gemeinschaft  und  Gesellschaft  mit  den
                 fünf  Teilbereichen:  Emotionale  Bildung,  Politische  Bildung,
                 Gesundheitsförderung,  Umweltbildung,  Mobilitätsbildung  und
                 Verkehrserziehung
             o   Kommunikations- und Informationstechnologie
                 erfolgt in der verbindlichen Grundquote (Kernbereich)


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