Page 15 - HANDREICHUNG GRUNDSCHULE
P. 15

Die Sicherheit der Kinder ist uns ein

                                          wichtiges Anliegen. Zeigen Sie Ihrem Kind
                                          den sichersten Schulweg! Führen Sie ihm
                                          die möglichen Gefahren vor Augen! Helfen
                                          Sie ihm seine Eigenverantwortung wahrzu-
                                          nehmen.

Unfallversicherung zugunsten der Schüler

                                     Die Autonome Provinz Bozen hat mit der Versi-
                                     cherungsgesellschaft "Chartis Europe S.A.“ ei-
                                     nen Unfallversicherungsvertrag zugunsten der
Schüler abgeschlossen. Durch diesen Vertrag sind alle Schüler gegen
jegliche Unfälle während der Schulzeit, auf dem Schulweg, bei allen
schulischen Veranstaltungen (Wanderungen, Ausflüge, Sporttage, Lehr-
gänge) versichert. Die Polizze selbst ist sehr ausführlich und weitläufig.
Bedingungen, Garantien, Einschränkungen, Invalidität, Liquidierungen,
Sonderbedingungen, versicherte Summen, Prämien und dergleichen
werden detailliert angegeben und können hier nicht angeführt werden.

Wichtig für Sie ist: Sollte sich Ihr Kind auf dem Schulweg verlet-
zen, bitten wir Sie sich sofort mit dem Klassenlehrer oder mit
dem Sekretariat (0472/765350) in Verbindung zu setzen.
Verletzt sich Ihr Kind hingegen während der Unterrichtszeit, muss dies
dem Klassenlehrer gemeldet werden. Wurde dies versäumt und es wird
am Nachmittag ein Arzt aufgesucht, so ist dies umgehend im Sekretariat
zu melden.

Diese Meldung ist sehr wichtig, denn wenn sich der Unfall in der Turn-
halle, im Werkraum, im Computerraum oder in einem Sprachlabor
ereignet hat und Sie mit Ihrem Kind in ein Krankenhaus gehen, wo der
Arzt eine Heilungsdauer von mehr als 3 Tagen angibt, ist die Schule
verpflichtet innerhalb von 48 Stunden eine Meldung an das INAIL
(Nationales Versicherungsinstitut für Arbeitsunfälle) zu machen.

Im Krankenhaus erhalten Sie die entsprechende INAIL-Meldung, welche
umgehend in unserem Sekretariat abzugeben ist.
Wir weisen nochmals auf die Dringlichkeit der pünktlichen Meldung
hin, da verspätete Unfallmeldungen mit hohen Geldstrafen geahndet
werden.

                                                            15
   10   11   12   13   14   15   16