Page 13 - HANDREICHUNG GRUNDSCHULE
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Der Elternrat setzt sich aus allen EltervertreterInnen der verschiedenen
Schulstellen zusammen. Er wählt eine/n Vorsitzende/n und evtl. einen
Ausschuss.
Aufgaben des Elternrates:
• Er erarbeitet und unterbreitet Vorschläge und Gutachten für die Pla-

    nung und Organisation des Schulbetriebes.
• Er macht Vorschläge zur Elternarbeit, Elternfortbildung und die Zu-

    sammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus.
• Er entsendet alle drei Jahre eine/n Verteter/in in das Landeskomitee

    der Eltern.

Psychologischer Dienst

Wenn bei einem Kind Lernschwierigkeiten, Schulunlust oder Verhaltens-
probleme über eine längere Zeit andauern, kann man sich an die Psy-
chologischen Dienste der Sanitätseinheiten wenden. Diese Dienste sind
in Zusammenarbeit mit den Ärzten und Therapeuten des Rehabilitati-
onsdienstes auch für Kinder mit Behinderungen zuständig.

An den Dienst wenden können sich
- die Eltern, indem sie ihr Kind oder sich selbst direkt telefonisch an-

     melden
- die Lehrpersonen, indem sie eine schriftliche Meldung schicken, so-

     fern sie sich vorher mit den Eltern des Kindes darüber geeinigt haben

Psychologe im Schulsprengel Sterzing III ist Dr. Herbert Sigmund.
Adresse: Psychologischer Dienst, Krankenhaus Sterzing,

                   39049 Sterzing Tel. 0472/774498

Dienststelle für Gesundheitserziehung, Integration und Schulbe-
ratung

Die Dienststelle versteht sich als erste Anlaufstelle für schulische
Schwierigkeiten: bei Kindern mit Teilleistungsstörungen oder Behinde-
rungen; bei Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten, Lernschwierigkeiten
oder psychosomatischen Beschwerden.

Adresse: Dienststelle für Unterstützung und Beratung
               Deutsches Schulamt
               Amba-Alagi–Straße 10
               39100 Bozen Tel. 0471/417660
                                    bzw. 0471/417661

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