Page 12 - HANDREICHUNG GRUNDSCHULE
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Die Schüler/innen
? setzen sich ihren Fähigkeiten entsprechend mit den Lerninhalten
auseinander.
? führen ihre Hefte und Unterlagen ordentlich und übersichtlich und
kommen ihren schulischen Verpflichtungen regelmäßig nach.
? bringen sich in den Unterricht ein, helfen einander beim Lernen und
gestalten so das Lernklima in der Klasse mit.
? nehmen die angebotenen Hilfen an und fragen bei auftretenden
Schwierigkeiten nach.
Die Eltern
Können zum erfolgreichen Lernen beitragen, indem sie
? Interesse für schulische Inhalte zeigen;
? Zuhause für einen ruhigen Arbeitsplatz und für fixe
Arbeitszeiten zur Erledigung der Hausaufgaben sor-
gen.
? bei auftretenden Schwierigkeiten mit der Schule
Kontakt aufnehmen.
Mitbestimmungsgremien
Der Klassenrat setzt sich aus den Lehrpersonen der Klasse und zwei
gewählten Elternvertreter/innen zusammen. Die Amtsdauer der Eltern-
vertreter beträgt 3 Jahre. Der Klassenrat erarbeitet Vorschläge zur Er-
ziehungs- und Unterrichtstätigkeit und vertieft den Kontakt zwischen
Lehrpersonen, Eltern und Schülern. Die Elternvertreter/innen werden in
einer eigens einberufenen Elternratssitzung zu Beginn des Schuljahres
über ihre Zuständigkeiten informiert.
Dem Schulrat gehören Direktorin, Schulsekretärin, sechs Lehrpersonen
(5 dt. und 1 ital.) und sechs Eltern an. Die Wahl erfolgt durch die Mit-
glieder des Elternrates bzw. durch das Lehrerkollegium. Die Amtsdauer
beträgt drei Jahre.
Aufgaben des Schulrates :
• Er legt Kriterien für die Umsetzung des Schulprogramms fest und ge-
nehmigt den vom Lehrerkollegium vorgeschlagenen Tätigkeitsplan.
• Er beschließt den Stundenplan für die Schulstellen
• Er legt Kriterien für die Verwendung der zur Verfügung stehenden
Geldmittel fest
• Er genehmigt den Haushaltsvoranschlag, die Jahresabschlussrech-
nung und die Haushaltsänderungen
• Er beschließt Behebungen aus dem Reservefond und Fondsum-
buchungen.
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