Page 15 - SCHULPROGRAMM 2015-16
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II. BILDUNGS- UND ERZIEHUNGSKONZEPT

Die rechtliche Grundlage unseres Bildungs- und Erziehungskonzeptes bildet im Wesentlichen der
Beschluss zu den Rahmenrichtlinien des Landes für die Festlegung der Curricula für die Grundschule
und Mittelschule. Beschluss der Landesregierung vom 19.Jänner 2009, Nr.81.

Die Rahmenrichtlinien der Unterstufe ermöglichen einen kohärenten Bildungsweg von der ersten
Klasse der Grundschule bis zur dritten Klasse der Mittelschule. Auf der Grundlage dieser verbindlichen
Vorgaben erarbeiten wir unser pädagogisches Konzept durch die curriculare Planung.
Im Mittelpunkt aller Bildungstätigkeiten stehen die Kinder und Jugendlichen in ihrer Einzigartigkeit.
Dabei spielen die Individualisierung und Personalisierung der Lernprozesse eine bedeutsame Rolle.
(vgl. RRL Unterstufe)
Der Fokus wird auf das Lernen der einzelnen Schüler und Schülerinnen ausgerichtet. Diese
Individualisierung wird gefördert durch

    1. die Gliederung des Curriculums in:
              • eine verbindliche Grundquote
              • die der Schule vorbehaltene Pflichtquote (WPF)
              • den Wahlbereich

    2. durch die individuelle Lernberatung

    3. durch die Dokumentation der Lernentwicklung

  1. Leitbild der Schule

Die im Folgenden angeführten Leitsätze sind das Ergebnis umfangreicher Arbeit, die auf breiter Basis
(im Lehrerkollegium und mit Schülereltern) stattgefunden hat. Im Leitbild der Schule kommen
Wertehaltungen zum Ausdruck, die der Schulgemeinschaft und den Schulpartnern ein Anliegen sind.
Diese Leitgedanken werden durch konkrete Maßnahmen umgesetzt und wenn notwendig, den
veränderten Bedürfnissen der Schule angepasst.
Das Wirksamwerden des Schulprogramms im Unterricht soll anhand von Indikatoren überprüft
werden.
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