Page 44 - SCHULPROGRAMM 2015-16
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  2. Elternarbeit konkret

Die Eltern beteiligen sich in vielfältiger Form am Schulleben. So werden Informationsabende für
Eltern, gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen für Eltern und Lehrer/Innen, Elternsprechtage,
Sprechstunden, Tage der offenen Tür, Projekte unter Mitwirkung der Eltern, die Mitarbeit in den
verschiedenen Mitbestimmungsgremien von vielen Eltern genutzt.
Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus erfolgt auf verschiedenen Ebenen über das Jahr
verteilt:

• Über das Logbuch, welches jeder Schüler führt und welches den regelmäßigen Informationsfluss
   zwischen Schule und Elternhaus garantiert: Mitteilungen der Lehrpersonen an die Eltern über
   stattfindende Lehrausgänge und andere Veranstaltungen, Einladungen, Stundenplanänderungen,
   Mitteilungen, auch das Lernverhalten der Schüler/Innen betreffend , Lernberatung, sowie
   Mitteilungen der Eltern an die Lehrpersonen über die Gründe für das Fernbleiben ihrer Kinder vom
   Unterricht oder über für die Schule bedeutsame Entwicklungen, insbesondere ihre Kinder
   betreffend.

• In den Sprechtagen, Sprechstunden, Einzelgesprächen:
   Jede/r Lehrer/in bietet wöchentlich eine Sprechstunde an, die dem Logbuch des Schülers/der
   Schülerin zu entnehmen ist, und in der Eltern, abseits vom Rummel eines Elternsprechtages, auch
   auf aktuelle Probleme/Veränderungen im Einzelgespräch mit der betreffenden Lehrperson reagieren
   können.
   Mindestens zweimal pro Jahr wird den Eltern die Möglichkeit geboten, an Sprechtagen mit
   allen Lehrpersonen zu sprechen. Wir sind bemüht, die Sprechtage so zu organisieren, dass nicht
   allzu lange Wartezeiten entstehen.

• Lernberatung: Auch in diesem Schuljahr wird wiederum die Lernberatung angeboten. Die Eltern
   können bei diesen Gesprächen teilnehmen (Elternsprechtag u.a.)

• In Klassenratssitzungen mit Eltern/Elternvertreter/Innen: Diese finden mindestens zweimal
   im Jahr statt. In der ersten Klassenratssitzung mit allen Eltern im Oktober werden die
   Elternvertreter/Innen gewählt. Anschließend wird zumindest eine weitere Sitzung mit
   Elternvertreter/Innen organisiert.

• Im Elternrat: Bereits im September findet die Wahl der Elternvertreter/Innen im Klassenrat,
   sowie die konstituierende Sitzung des Elternrates statt. (die terminliche Vorverlegung der Wahlen
   auf September ist im neuen Bildungsgesetz vom 14. 08.08 Nr.2 vorgesehen, die Gewählten sind
   dann 3 Jahre im Amt). Die Organisation weiterer Sitzungen liegt in der Hand des/der
   Elternratspräsidenten/In.

• Grundschule: Die Organisation der Elternkontakte erfolgt in den Grundschulen autonom und wird
   von den einzelnen Grundschulstellen den Eltern mitgeteilt.
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