Page 40 - SCHULPROGRAMM 2015-16
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  5. Hausaufgaben

                             Bei der Vergabe von Hausaufgaben halten wir uns an die von den
                             Ministerialdekreten und von der Schülercharta vorgegebenen Regelungen.
                             Hausaufgaben dienen sowohl der Festigung und Wiederholung des Lernstoffes
                             als auch der Erziehung zur Selbständigkeit des Schülers/der Schülerin. Sie
                             werden sorgfältig vorbereitet und stehen mit den aktuellen Unterrichtsinhalten
                             in direktem Bezug. Sie müssen in Umfang und Aufwand angemessen sein.
                             Hausaufgaben werden kollegial in der Klasse und/oder individuell innerhalb
                             eines vertretbaren Zeitraumes kontrolliert. Die Koordination der Hausaufgaben
                             erfolgt in den jeweiligen Klassenratssitzungen.
Über die Ferien werden keine Hausaufgaben gegeben außer nach Vereinbarung. Mit Einführung der 5-
Tagewoche im Schuljahr 2012-2013 können auch am Freitag Hausaufgaben erteilt werden. Aufgrund
des Nachmittagsunterrichtes am Dienstag (WPF) werden keine Aufgaben auf den Mittwoch erteilt.
Mündliches Lernen und Vorbereitung auf Klassenarbeiten sollte jedoch von allen je nach
Notwendigkeit auch als Hausarbeit eingeplant werden. Besonders von Schülern der 3. Klassen wird
eine zunehmende Eigeninitiative bei der Durchführung ihrer schulischen und häuslichen Arbeiten
gefordert.

   6. Integration

Unserer Schule ist es ein besonderes Anliegen, alle Schüler/innen unabhängig vom Schweregrad ihrer
Schwierigkeiten im kommunikativen, sozialen, affektiven und kognitiven Bereich zu fördern.
Einer integrativen Klasse wird eine zusätzliche Lehrperson (wenn möglich mit Spezialisierung)
zugewiesen, die in Zusammenarbeit mit den Fachlehrern/innen integrative Maßnahmen erarbeitet und
durchführt. Zusätzlich können Schüler/innen mit Funktionsdiagnose eine Mitarbeiterin/ einen
Mitarbeiter für Integration zugewiesen bekommen, welche/r die gesetzten Maßnahmen durchführt. In
den Integrationsklassen planen die Regellehrer/innen mit den Integrationslehrpersonen und den
Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen den gemeinsamen Unterricht. Die Integrationslehrer/innen sind im
Klassenrat gleichwertige Mitglieder, sind der gesamten Klasse zugewiesen und haben daher auch bei
allen Schülern/innen das Stimmrecht.

  7. Migration

Die Schülerinnen und Schüler kommen aus den Ländern
Polen Slowakei, Dominikanische Republik, Marokko,
Bangladesch, Pakistan, Mazedonien, Kosovo, Russland,
Ukraine, Moldawien, Bosnien-Herzegowina. In der Arbeitsgruppe Migration versuchen wir
Rahmenbedingungen vorzugeben, um eine gute Integration zu ermöglichen und die Werte der
Inklusion zu leben.
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