Page 53 - SCHULPROGRAMM 2015-16
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4. Tätigkeitsplan der Grund- und Mittelschule 2015/2016
Jahresplan für den Wahlpflichtbereich, für Wahlfächer, Projekte und schulbegleitende Veranstaltungen
an GS und MS laut geltender Beschlüsse
A) Projektschwerpunkte am SSP Sterzing III 2015/2016
Das Lehrerkollegium hat mehrheitlich folgende didaktische Richtlinien für die Vorbereitung,
Durchführung und Auswertung unterrichtsbegleitender Veranstaltungen beschlossen:
Lehrausgänge dienen der Veranschaulichung und Vertiefung
von Unterrichtsthemen und werden von den zuständigen
Fachlehrer/innen sorgfältig geplant und unter ihrer
persönlichen Leitung und Verantwortung durchgeführt.
Lehrausflüge und Lehrfahrten ermöglichen die direkte
Begegnung mit der Natur und dem Menschen, die
Auseinandersetzung mit der Kulturlandschaft und den
Kulturgütern der verschiedenen Epochen, die Teilnahme an
Kulturveranstaltungen, den Einblick in die Welt der Arbeit
und Wirtschaft und geben Anregungen zur Vertiefung und
Verbesserung des Gemeinschaftslebens. Lehrausflüge sind
eintägige, Lehrfahrten mehrtägige Veranstaltungen. Sie ergänzen den lehrplanmäßigen Unterricht und
werden nach fächer-übergreifenden Prinzipien geplant und durchgeführt.
Schulsporttage dienen der sportlichen Ertüchtigung der SchülerInnen und können auch in Form von
schulinternen und Landes- und Staatsmeisterschaften durchgeführt werden.
Wandertage veranlassen die SchülerInnen, die Natur- und Kulturlandschaft der engeren Heimat zu
entdecken sowie die Gemeinschaft zu pflegen.
Fach- und Projekttage, schulübergreifende Projekte und Projekte der EU dienen auch der Vertiefung
des Fachwissens, der Erweiterung und Festigung von Sprachkenntnissen, der Ergänzung des
theoretischen Wissens durch praktischen Unterricht vor Ort.
Schul- und Klassenpartnerschaften zielen darauf ab, im Sinne des Projektlernens ein gemeinsames
Vorhaben umzusetzen.
Die Inhalte und Ziele aller Veranstaltungen stimmen mit den Vorgaben des Schulprogramms überein.
Bei Veranstaltungen, die über die Unterrichtszeit hinausgehen, müssen auf jeden Fall die
Erziehungsberechtigten informiert und deren Erlaubnis eingeholt werden.
Die Teilnahme für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen ist verbindlich ( Art.1, Absatz 3)
Mindestteilnehmerzahl sind 75% der Schüler)
Als Transportmittel zu wählen sind:
Öffentliche Verkehrsmittel
Busse der verschiedenen Reiseveranstalter
Fahrräder
Schiffe und Fähren,
Seilbahnen, die für den öffentlichen Verkehr zugelassen sind
Grundschule
Die Fahrzeit darf 1/3 der gesamten Dauer des Lehrausfluges nicht überschreiten.
Begleitpersonen: Um eine angemessene Anzahl an Begleitpersonen garantieren zu können, sollten
sich kleinere Schulklassen bzw. Schülergruppen mit anderen Schulstellen/Klassen zusammen-
schließen. Auf jeden Fall sind pro Schülergruppe mindestens 2 Lehrpersonen vorzusehen.
Die Abfahrtszeit wird auf frühestens 06.00 Uhr festgesetzt.
Die Ankunftszeit ist hingegen von den Lehrkräften so zu planen, dass die Heimkehr aller Schüler um
spätestens 20.00 Uhr gesichert ist.