Page 15 - Handreichung zum Schuleintritt 2019/2020 - Grundschule
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Die Sicherheit der Kinder ist uns ein
wichtiges Anliegen. Zeigen Sie Ihrem Kind
den sichersten Schulweg! Führen Sie ihm
die möglichen Gefahren vor Augen! Helfen
Sie ihm seine Eigenverantwortung wahrzu-
nehmen.
Unfallversicherung zugunsten der Schüler
Die Autonome Provinz Bozen hat mit der Versi-
cherungsgesellschaft "Chartis Europe S.A.“ ei-
nen Unfallversicherungsvertrag zugunsten der
Schüler abgeschlossen. Durch diesen Vertrag sind alle Schüler gegen
jegliche Unfälle während der Schulzeit, auf dem Schulweg, bei allen
schulischen Veranstaltungen (Wanderungen, Ausflüge, Sporttage, Lehr-
gänge) versichert. Die Polizze selbst ist sehr ausführlich und weitläufig.
Bedingungen, Garantien, Einschränkungen, Invalidität, Liquidierungen,
Sonderbedingungen, versicherte Summen, Prämien und dergleichen
werden detailliert angegeben und können hier nicht angeführt werden.
Wichtig für Sie ist: Sollte sich Ihr Kind auf dem Schulweg verlet-
zen, bitten wir Sie sich sofort mit dem Klassenlehrer oder mit
dem Sekretariat (0472/765350) in Verbindung zu setzen.
Verletzt sich Ihr Kind hingegen während der Unterrichtszeit, muss dies
dem Klassenlehrer gemeldet werden. Wurde dies versäumt und es wird
am Nachmittag ein Arzt aufgesucht, so ist dies umgehend im Sekretariat
zu melden.
Diese Meldung ist sehr wichtig, denn wenn sich der Unfall in der Turn-
halle, im Werkraum, im Computerraum, in einem Sprachlabor o-
der bei einem Ausflug ereignet hat und Sie mit Ihrem Kind in ein
Krankenhaus gehen, ist die Schule verpflichtet innerhalb von 48 Stun-
den eine Meldung an das INAIL (Nationales Versicherungsinstitut für Ar-
beitsunfälle) zu machen.
Im Krankenhaus erhalten Sie die entsprechende INAIL-Meldung, welche
umgehend in unserem Sekretariat abzugeben ist.
Wir weisen nochmals auf die Dringlichkeit der pünktlichen Meldung
hin, da verspätete Unfallmeldungen mit hohen Geldstrafen geahndet
werden.
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