Page 12 - Handreichung zum Schuleintritt 2019/2020 - Grundschule
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Die Schüler/innen
setzen sich ihren Fähigkeiten entsprechend mit den Lerninhalten
auseinander.
führen ihre Hefte und Unterlagen ordentlich und übersichtlich und
kommen ihren schulischen Verpflichtungen regelmäßig nach.
bringen sich in den Unterricht ein, helfen einander beim Lernen und
gestalten so das Lernklima in der Klasse mit.
nehmen die angebotenen Hilfen an und fragen bei auftretenden
Schwierigkeiten nach.
Die Eltern
Können zum erfolgreichen Lernen beitragen, indem sie
Interesse für schulische Inhalte zeigen;
Zuhause für einen ruhigen Arbeitsplatz und für fixe
Arbeitszeiten zur Erledigung der Hausaufgaben sor-
gen.
bei auftretenden Schwierigkeiten mit der Schule
Kontakt aufnehmen.
Mitbestimmungsgremien
Der Klassenrat setzt sich aus den Lehrpersonen der Klasse und zwei
gewählten Elternvertreter/innen zusammen. Die Amtsdauer der Eltern-
vertreter beträgt 3 Jahre. Der Klassenrat erarbeitet Vorschläge zur Er-
ziehungs- und Unterrichtstätigkeit und vertieft den Kontakt zwischen
Lehrpersonen, Eltern und Schülern. Die Elternvertreter/innen werden in
einer eigens einberufenen Elternratssitzung zu Beginn des Schuljahres
über ihre Zuständigkeiten informiert.
Dem Schulrat gehören Direktorin, Schulsekretärin, sechs Lehrpersonen
(5 dt. und 1 ital.) und sechs Eltern an. Die Wahl erfolgt durch die Mit-
glieder des Elternrates bzw. durch das Lehrerkollegium. Die Amtsdauer
beträgt drei Jahre.
Aufgaben des Schulrates :
• Er legt Kriterien für die Umsetzung des Schulprogramms fest und ge-
nehmigt den vom Lehrerkollegium vorgeschlagenen Tätigkeitsplan.
• Er beschließt den Stundenplan für die Schulstellen
• Er legt Kriterien für die Verwendung der zur Verfügung stehenden
Geldmittel fest
• Er genehmigt den Haushaltsvoranschlag, die Jahresabschlussrech-
nung und die Haushaltsänderungen
• Er beschließt Behebungen aus dem Reservefond und Fondsum-
buchungen.
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