Page 13 - Handreichung zum Schuleintritt 2019/2020 - Grundschule
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Der Elternrat setzt sich aus allen EltervertreterInnen der verschiedenen
Schulstellen zusammen. Er wählt eine/n Vorsitzende/n und evtl. einen
Ausschuss.
Aufgaben des Elternrates:
• Er erarbeitet und unterbreitet Vorschläge und Gutachten für die Pla-
nung und Organisation des Schulbetriebes.
• Er macht Vorschläge zur Elternarbeit, Elternfortbildung und die Zu-
sammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus.
• Er entsendet alle drei Jahre eine/n Verteter/in in das Landeskomitee
der Eltern.
Psychologischer Dienst
Wenn bei einem Kind Lernschwierigkeiten, Schulunlust oder Verhaltens-
probleme über eine längere Zeit andauern, kann man sich an die Psy-
chologischen Dienste der Sanitätseinheiten wenden. Diese Dienste sind
in Zusammenarbeit mit den Ärzten und Therapeuten des Rehabilitati-
onsdienstes auch für Kinder mit Behinderungen zuständig.
An den Dienst wenden können sich
- die Eltern, indem sie ihr Kind oder sich selbst direkt telefonisch an-
melden
- die Lehrpersonen, indem sie eine schriftliche Meldung schicken, so-
fern sie sich vorher mit den Eltern des Kindes darüber geeinigt haben
Psychologe im Schulsprengel Sterzing III ist Dr. Herbert Sigmund.
Adresse: Psychologischer Dienst, Krankenhaus Sterzing,
39049 Sterzing Tel. 0472/774498
Dienststelle für Gesundheitserziehung, Integration und Schulbe-
ratung
Die Dienststelle versteht sich als erste Anlaufstelle für schulische
Schwierigkeiten: bei Kindern mit Teilleistungsstörungen oder Behinde-
rungen; bei Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten, Lernschwierigkeiten
oder psychosomatischen Beschwerden.
Adresse: Dienststelle für Unterstützung und Beratung
Deutsches Schulamt
Amba-Alagi–Straße 10
39100 Bozen Tel. 0471/417660
bzw. 0471/417661
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