Page 9 - HANDREICHUNG GRUNDSCHULE
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Bewertung und Beurteilung

Der Klassenrat bewertet in gemeinsamer Verantwortung

• die Lernprozesse und Leistungen der Schülerinnen und Schüler
     in allen Fächern, fächerübergreifenden Lernbereichen und Tätigkeiten
     des persönlichen Jahresstundenplans. Davon betroffen sind die ver-
     bindliche Grundquote, die der Schule vorbehaltene Pflichtquote
     (Wahlpflichtbereich) und der Wahlbereich

• die allgemeine Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler.
     Die periodische Bewertung und die Jahresbewertung der allgemeinen
     Lernentwicklung und des Verhaltens erfolgen in beschreibender
     Form.

• das Verhalten der Schülerinnen und Schüler: Interesse, Einsatz und
     Teilnahme am Leben in der Klassengemeinschaft und der Schule,
     den Kontakt und Umgang mit Mitschüler/innen und Lehrpersonen,
     Höflichkeit, Selbsteinschätzung, Einhalten der Schulordnung.

Bewertung der Tätigkeiten der der Schule vorbehaltenen
Pflichtquote (Wahlpflichtfach) und des Wahlbereichs :

Die Bewertung der Tätigkeiten der der Schule vorbehaltenen
Pflichtquote und des Wahlbereichs erfolgt mittels einer dreiteiligen
Skalierung:

        „erreicht“ - „teilweise erreicht“ und „nicht erreicht“.

In der Skala der Ziffernnoten bedeutet dies:

• „erreicht“ :        Note acht, neun, zehn

• „teilweise erreicht“ : Note sechs, sieben

• „nicht erreicht“ :  Note fünf

Bewertung in den fächerübergreifenden Lernbereichen:

    die Bewertung der fächerübergreifenden Lernbereiche :
          o Leben in der Gemeinschaft und Gesellschaft mit den
                fünf Teilbereichen: Emotionale Bildung, Politische Bildung,
                Gesundheitsförderung, Umweltbildung, Mobilitätsbildung und
                Verkehrserziehung
          o Kommunikations- und Informationstechnologie
                erfolgt in der verbindlichen Grundquote (Kernbereich)

    In diesem Zusammenhang dokumentiert der Klassenrat, in welchen
    Kernfächern die oben genannten Bereiche einfließen.

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