Page 9 - Handreichung zum Schuleintritt 2019/2020 - Grundschule
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Bewertung und Beurteilung
Der Klassenrat bewertet in gemeinsamer Verantwortung
• die Lernprozesse und Leistungen der Schülerinnen und Schüler
in allen Fächern, fächerübergreifenden Lernbereichen und Tätigkeiten
des persönlichen Jahresstundenplans. Davon betroffen sind die ver-
bindliche Grundquote, die der Schule vorbehaltene Pflichtquote
(Wahlpflichtbereich) und der Wahlbereich
• die allgemeine Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler.
Die periodische Bewertung und die Jahresbewertung der allgemeinen
Lernentwicklung und des Verhaltens erfolgen in beschreibender
Form.
• das Verhalten der Schülerinnen und Schüler: Interesse, Einsatz und
Teilnahme am Leben in der Klassengemeinschaft und der Schule,
den Kontakt und Umgang mit Mitschüler/innen und Lehrpersonen,
Höflichkeit, Selbsteinschätzung, Einhalten der Schulordnung.
Bewertung der Tätigkeiten der der Schule vorbehaltenen
Pflichtquote (Wahlpflichtfach) und des Wahlbereichs :
Die Bewertung der Tätigkeiten der der Schule vorbehaltenen
Pflichtquote und des Wahlbereichs erfolgt mittels einer dreiteiligen
Skalierung:
„erreicht“ - „teilweise erreicht“ und „nicht erreicht“.
In der Skala der Ziffernnoten bedeutet dies:
• „erreicht“ : Note acht, neun, zehn
• „teilweise erreicht“ : Note sechs, sieben
• „nicht erreicht“ : Note fünf
Bewertung in den fächerübergreifenden Lernbereichen:
die Bewertung der fächerübergreifenden Lernbereiche :
o Leben in der Gemeinschaft und Gesellschaft mit den
fünf Teilbereichen: Emotionale Bildung, Politische Bildung,
Gesundheitsförderung, Umweltbildung, Mobilitätsbildung und
Verkehrserziehung
o Kommunikations- und Informationstechnologie
erfolgt in der verbindlichen Grundquote (Kernbereich)
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