Page 87 - SCHULPROGRAMM 2015-16
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  6. Schulordnung

A) SchülerInnen-Charta

Rechtsquellen:
Gesetz Nr. 241/1990 (Transparenzgesetz)
Landesgesetz Nr. 20/1995 (Mitbestimmungsgremien)
Dekret des Ministerpräsidenten Nr. 138 vom 07. Juni 1995 (Dienstleistungsgrundsätze)

Grundgedanken
In der Schule werden Schüler durch den Unterricht in den einzelnen Fachbereichen, aber auch
durch das Verhalten und das Vorbild aller Mitglieder der Schulgemeinschaft unterrichtet und
erzogen. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag jeder Schulstufe und Schulart ist in den Lehrplänen
festgelegt. Durch den Erziehungs- und Organisationsplan der jeweiligen Schule erfahren diese eine
Schwerpunktsetzung, welche auch das betreffende Umfeld berücksichtigt.

Um diesen Bildungsauftrag zu erfüllen und die Bildungsziele zu verwirklichen, in deren Mittelpunkt
immer der Schüler steht, treffen die Mitglieder der Schulgemeinschaft (Schüler,
Erziehungsberechtigte, Lehrer, Schulleitung, Verwaltungspersonal) eine Bildungsvereinbarung.
Darin werden die wechselseitigen Rechte, Pflichten und Verantwortungen festgelegt. Die
Bildungsvereinbarung schränkt die Entscheidungs- und Handlungsfreiheit der Beteiligten nur
insoweit ein, als die Auswirkungen auf andere mitbedacht werden müssen:

Der Respekt vor allen Angehörigen der Schulgemeinschaft, vor ihrer Persönlichkeit, ihrer
Privatsphäre, ihrer kulturellen und religiösen Identität, ihrem Geschlecht, ihren allgemeinen
Menschen- und Bürgerrechten prägt den Umgang miteinander.

Jede Gemeinschaft, die auf gemeinsame Ziele hinarbeitet, benötigt darüber hinaus Regeln für das
Zusammenleben.

In all diesen Bereichen tragen auch Schüler eine mit ihrem Alter zunehmende Verantwortung. Um
das zu fördern, ist es wichtig, sie immer mehr in Planung und Durchführung von Unterricht
einzubinden, um die Entscheidungen über die Gestaltung des Schullebens gemeinsam zu
verantworten.

Die einzelnen Bereiche, die in jeder Schule eine genauere Regelung erfahren müssen, werden in
den Punkten 2 bis 5 angeführt. Sie alle sind von diesen Grundüberlegungen geprägt.

Schule als Lerngemeinschaft

a) Zielsetzung
   Die Schule ist eine Lerngemeinschaft, in der jeder vom anderen und mit ihm gemeinsam lernt.
   Daher braucht es die Mitgestaltung aller, und jeder trägt Verantwortung. Diese Gemeinschaft
   schafft Raum für die verschiedenen Möglichkeiten des Lernens: Selbsterziehung, Erziehung für
   ein verantwortungsbewusstes Leben in der Gemeinschaft, Persönlichkeitsbildung, Förderung der
   Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Angestrebtes Ziel ist eine freie, ausgewogene
   Entwicklung auch im Hinblick auf lebenslanges Lernen und sinnvolle Freizeitgestaltung. Die
   Zusammenarbeit mit Bildungs- und kulturellen Einrichtungen, mit der Welt der Arbeit, mit dem
   Umfeld der Schule ist deshalb wichtig.
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