Page 91 - SCHULPROGRAMM 2015-16
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Das Landesgesetz Nr. 20/1995, Art. 25, sieht entsprechende Maßnahmen vor. In der
Schulordnung werden sie noch näher festgelegt und müssen den Schülern am Anfang des
Schuljahres mitgeteilt werden.
Neuerungen in der Schüler/Innencharta:
Laut Beschluss der Landesregierung werden unter anderem den schulinternen Schlichtungs-
kommissionen sämtliche Funktionen der früheren Landesschlichtungskommission übertragen.
Die Mitglieder der Schlichtungskommission seien in den letzten Tagen von den Eltern und
Lehrpersonen gewählt worden. Die Arbeitsabläufe müssten durch eine Geschäftsordnung
geregelt werden.
B) Schulordnung für Schüler/innen (überarbeitet im September 2014)
Schulordnung für Schüler/Innen an der Mittelschule
Damit sich in einer großen Schulgemeinschaft alle wohl fühlen können, muss jeder mithelfen,
Ordnung zu halten und lernen, sein Verhalten zu kontrollieren. Gegenseitige Achtung und
Rücksicht, sowie korrektes Verhalten Mitschülern und unterrichtendem wie nicht unterrichtendem
Personal gegenüber, ist für alle Schüler eine Selbstverständlichkeit. Meinungsverschiedenheiten
tragen wir im Gespräch aus. Auch sollten wir versuchen, rücksichtsvoll und hilfsbereit zu sein und
mit jedem zu reden. Übernamen und Schimpfwörter verletzen nur. Bei Missachtung beschließt der
Klassenrat entsprechende Maßnahmen. Wenn wir einander grüßen, beweisen wir Höflichkeit und
Respekt und tragen zu einem angenehmen Schulklima bei.
Alle Schüler sollen also großen Wert legen auf Disziplin, Ordnung, Sauberkeit und gutes Benehmen
sowohl in der Schule als auch in den Bussen. Bei wiederholtem, undiszipliniertem Verhalten im Bus
wird der Fahrausweis entzogen.
Pünktlichkeit und regelmäßiger Schulbesuch
Pünktlicher und regelmäßiger Schulbesuch sind Voraussetzungen für eine fruchtbringende Arbeit.
Am Tag nach der Abwesenheit vom Unterricht muss im Logbuch die unterschriebene und
begründete elterliche Entschuldigung dem Klassenvorstand zur Kontrolle vorgezeigt werden.
Ansteckende Krankheiten - auch in der Familie - müssen der Direktion gemeldet werden. Bei
vorhersehbaren Absenzen (z.B. Hochzeit eines nahen Verwandten, Beerdigung usw.) muss vorher
die Erlaubnis der Direktorin eingeholt werden. Wenn der Schüler/die Schülerin das Schulgebäude
während des Unterrichtes verlässt, müssen sie von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
Verhalten in der Schule
Um einen möglichst reibungslosen Ablauf des Unterrichts zu ermöglichen, ist es notwendig, dass
sich alle Schüler an bestimmte Verhaltensregeln halten:
Verhalten außerhalb der Klassenräume
Die Schüler gehen diszipliniert ohne zu laufen und zu drängen in ihre Klassen und vermeiden
unnötiges Lärmen auf Treppen und Gängen. Dies gilt auch auf dem Weg zu den verschiedenen
Fachräumen, wobei sie vom zuständigen Fachlehrer begleitet werden. Zum Turnunterricht werden
die Schüler jeweils vom Turnwart oder den Turnlehrern abgeholt. Bei Lehrausgängen bleiben die