Page 89 - SCHULPROGRAMM 2015-16
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Es ermöglicht dem Lehrer mitzulernen, mit den Schülern zu arbeiten, sie gezielt zu fördern, ihnen
zu helfen, sie zu beraten, ihre Entwicklung zu beobachten und diese zu begleiten.
Gemeinsames Lernen bietet differenzierte Angebote nicht nur für begabte und behinderte Schüler,
sondern fördert persönliche Stärken sowie fachliche Neigungen aller Lernenden.
Gemeinsam lernen heißt auch, in allen Fachbereichen verschiedene Formen und Methoden des
Lernens lernen sowie wichtige Kompetenzen einüben (wie Lernschritte planen, miteinander reden,
Konflikte friedlich lösen, selbständig werden u. ä. m.).
Die Schulleitung bemüht sich, didaktische Kontinuität zu sichern (z.B. kurzfristige Supplenzen durch
Lehrer der eigenen Klasse, nicht zu häufiger Lehrerwechsel) und den Übertritt von einer Schulstufe
zur anderen zu erleichtern.
Bewertung
Bewertung ist ein Teil des Lernens und baut auf zahlreichen Beobachtungselementen auf. Jede
Bewertung hat für den Schüler grundsätzlich die Aufgabe, ihm mitzuteilen, welchen Leistungsstand
er zum Zeitpunkt der Erhebung erreicht hat, welche Stärken er besitzt und wie er sie
weiterentwickeln kann, an welchen Schwächen er arbeiten muss. Dadurch lernt der Schüler, sich
immer besser selbst einzuschätzen. Für Lehrer und Schüler ist die Bewertung eine Rückmeldung,
ob die Lernziele erreicht worden sind und dient als Ausgangspunkt für die weitere Planung. Die
Bewertung muss viele verschiedene Formen aufweisen, damit der Lernende in seiner gesamten
Persönlichkeit gefordert wird. Bewertet werden dürfen ausschließlich Inhalte, die vorher erarbeitet
und geübt worden sind. Art und Form der Prüfung müssen ebenfalls vorher eingeübt werden. Eine
Prüfung darf niemals Strafcharakter besitzen. Jeder Lehrer muss in der Lage sein, seine
Bewertungen aufgrund von Bewertungskriterien zu begründen.
Grundzüge der Bewertungskriterien werden aufgrund der Vorschläge der Fachgruppe vom
Kollegium festgelegt (siehe Kap.: Didaktische Planung und Bewertung). Dadurch werden
Transparenz gewährleistet und zu große Unterschiede in Parallelklassen vermieden. Was und wie
bewertet wird, ist mit den Schülern zu Beginn des Unterrichtsjahres zu besprechen und wenn
möglich zu vereinbaren.
Der Lehrer bestimmt den Zeitpunkt der Bewertung. Schüler haben das Recht, zu Beginn des
Schuljahres zu erfahren, welche Beobachtungen, schriftliche oder mündliche Kontrollfragen usw.
bewertet werden:
Umfangreiche schriftliche und praktische Prüfungen müssen durch Eintragung ins Klassenbuch
angekündigt werden. Die Ankündigungsfrist muss der Stofffülle angepasst sein.
An Montagen oder unmittelbar nach Feiertagen wird nicht geprüft, außer nach Vereinbarung.
Schülerarbeiten müssen innerhalb zweier Wochen bewertet und zurückgegeben werden, da sonst
jeglicher erzieherische Wert der Bewertung verloren geht.
Gemeinsames Lernen ist so zu gestalten, dass Schüler auf Inhalte und Ablauf von Abschluss-
prüfungen gezielt vorbereitet sind.
Hausübungen müssen in Umfang und Aufwand angemessen sein. Über eine evtl. zeitliche
Begrenzung entscheidet der Klassenrat oder das Kollegium. Von Freitag auf Montag werden keine
Aufgaben gegeben, außer nach Vereinbarung.
Auskunft
Schüler und Erziehungsberechtigte haben das Recht, Einsicht in den sie betreffenden Teil des
Lehrerregisters zu erhalten.
Genauso müssen sie eine klare Auskunft über den Lernfortschritt und den Leistungsstand
bekommen. Sollte die Versetzung gefährdet sein, erhalten Schüler und Erziehungsberechtigte
rechtzeitig vor Schulende eine eindeutige schriftliche Mitteilung.