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II. BILDUNGS- UND ERZIEHUNGSKONZEPT
Die rechtliche Grundlage unseres Bildungs- und Erziehungskonzeptes bildet im Wesentlichen der
Beschluss zu den Rahmenrichtlinien des Landes für die Festlegung der Curricula für die Grundschule
und Mittelschule. Beschluss der Landesregierung vom 19.Jänner 2009, Nr.81.
Die Rahmenrichtlinien der Unterstufe ermöglichen einen kohärenten Bildungsweg von der ersten
Klasse der Grundschule bis zur dritten Klasse der Mittelschule. Auf der Grundlage dieser verbindlichen
Vorgaben erarbeiten wir unser pädagogisches Konzept durch die curriculare Planung.
Im Mittelpunkt aller Bildungstätigkeiten stehen die Kinder und Jugendlichen in ihrer Einzigartigkeit.
Dabei spielen die Individualisierung und Personalisierung der Lernprozesse eine bedeutsame Rolle.
(vgl. RRL Unterstufe)
Der Fokus wird auf das Lernen der einzelnen Schüler und Schülerinnen ausgerichtet. Diese
Individualisierung wird gefördert durch
1. die Gliederung des Curriculums in:
• eine verbindliche Grundquote
• die der Schule vorbehaltene Pflichtquote (WPF)
• den Wahlbereich
2. durch die individuelle Lernberatung
3. durch die Dokumentation der Lernentwicklung
2. Schwerpunkte und Ziele unserer Arbeit
• junge Menschen bestmöglich auf das Leben und die Arbeitswelt vorbereiten
• kohärenter Bildungsweg von der 1. Klasse Grundschule bis zur 3. Klasse Mittelschule
• Kontinuität der verschiedenen Bildungsstufen
• Anknüpfen an den Kindergarten und die Oberschule
Gesetzliche Vorgaben
Rahmenrichtlinien für die Grund- und Mittelschule in Südtirol
• Orientierungsrahmen
• Bezugspunkt unserer Planung und Arbeit
• Beschluss der LR vom 19.01. 2009 , Nr. 81