Page 109 - SCHULPROGRAMM 2015-16
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Auch Integrationslehrkräfte übernehmen die gesamte Klasse;
Grundschulehrpersonen, welche freie Stunden oder den freien Tag haben, springen ein, können
dann aber die Zeit durch das Streichen von Teamstunden ausgleichen oder um Bezahlung von
Überstunden ansuchen.
An den Grundschulen wird die Lehrperson bei einer Abwesenheit von mindestens fünf Tagen
ersetzt, an den Mittelschulen bei einer Abwesenheit von mindestens zehn Tagen.
Anstatt-Stunden: In der Regel erstellt die Schulleitung ein Programm für jene Lehrpersonen, die
wegen schulbegleitender Veranstaltungen Freistunden erhalten. Ansonsten müssen sogenannte
„Anstatt-Stunden“ innerhalb von 2 Monaten nachgeholt werden.
2. Geschäftsordnungen
A) Geschäftsordnung des Schulrates
1. Anwendungsbereich
Die vorliegende Geschäftsordnung regelt in Durchführung des Landesgesetzes Nr. 20 vom 8.
Oktober, Art. 7, die Ausführung der Tätigkeiten des Schulrates am Schulsprengel Sterzing III
2. Organe:
Die Organe des Schulrates sind
Der/die Präsident/in des Schulrates
Der Schulrat
3. Wahlen
Die Wahlen sind mit Schulratsbeschluss Nr. 17 vom 2. 10. 1996 geregelt (direktes Wahlsystem)
Wahl des Vorsitzenden
Innerhalb von vierzig Tagen nach der Verkündung der Gewählten beruft der Direktor den
Schulrat zur konstituierenden Sitzung ein. Der/die Vorsitzende des Schulrates wird aus den
Elternvertretern gewählt.
Die Wahl findet mit geheimer Stimmabgabe statt. Es gilt der/die Elternvertreter/in als gewählt,
der/die im ersten Wahlgang mindestens sieben Stimmen erhält. Im zweiten Wahlgang genügt
die relative Mehrheit der Wählenden. Bei Stimmengleichheit gilt der/die Ältere als gewählt.
Der/die zweitgewählte Elternvertreter/in fungiert als Stellvertreter/in in Abwesenheit des/der
Vorsitzenden.
4. Vorsitz
Der/die Schulratspräsident/in führt den Vorsitz bei den Schulratssitzungen.
Er/sie überwacht den Tätigkeitsablauf und stellt Ordnung und Rechtsmäßigkeit sicher.
Er/sie beruft die Schulratssitzungen ein.
Er/sie erstellt gemeinsam mit der Schulleitung die Tagesordnung.
Der/die Stellvertreter/in ersetzt den/die Vorsitzenden/e im Falle der Abwesenheit oder
Verhinderung.
Im Falle von Abwesenheit beider obgenannten übernimmt das älteste Mitglied unter den 6
gewählten Elternvertretern den Vorsitz.
5. Einberufung
Der Schulrat wird von dem/ der Schulratspräsidenten/in einberufen.
Das Einberufungsschreiben mit der Tagesordnung, mit dem Protokoll der vorangegangenen
Sitzung muss samt den notwendigen Unterlagen mindestens 7 Tage vor Sitzungsbeginn den
Teilnehmern zugeschickt werden. In Ausnahmefällen können Unterlagen kurzfristig vor
Sitzungsbeginn verteilt werden.