Page 106 - SCHULPROGRAMM 2015-16
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C) Kriterien zur Durchführung der schulbegleitenden Veranstaltungen an GS und MS
(Be LK vom 8. vom 21.Jänner 2010)
Das Lehrerkollegium hat mehrheitlich folgende didaktische Richtlinien für die Vorbereitung,
Durchführung und Auswertung unterrichtsbegleitender Veranstaltungen beschlossen, diese werden
dann dem Schulrat vorgelegt:
1. Lehrausgänge dienen der Veranschaulichung und Vertiefung von Unterrichtsthemen und
werden von den zuständigen Fachlehrerinnen und -lehrern sorgfältig geplant und unter ihrer
persönlichen Leitung und Verantwortung durchgeführt.
2. Lehrausflüge und Lehrfahrten ermöglichen die direkte Begegnung mit der Natur und dem
Menschen, die Auseinandersetzung mit der Kulturlandschaft und den Kulturgütern der
verschiedenen Epochen, die Teilnahme an Kulturveranstaltungen, den Einblick in die Welt der
Arbeit und Wirtschaft und geben Anregungen zur Vertiefung und Verbesserung des
Gemeinschaftslebens. Lehrausflüge sind eintägige, Lehrfahrten mehrtägige Veranstaltungen.
Sie ergänzen den lehrplanmäßigen Unterricht und werden nach fächerübergreifenden
Prinzipien geplant und durchgeführt.
3. Schulsporttage dienen der sportlichen Ertüchtigung der Schülerinnen und Schüler und können
auch in Form von schulinternen und Landes- und Staatsmeisterschaften durchgeführt werden.
4. Wandertage veranlassen die Schülerinnen und Schüler, die Natur- und Kulturlandschaft der
engeren Heimat zu entdecken sowie die Gemeinschaft zu pflegen.
5. Fach- und Projekttage, schulübergreifende Projekte und Projekte der EU dienen auch der
Vertiefung des Fachwissens, der Erweiterung und Festigung von Sprachkenntnissen, der
Ergänzung des theoretischen Wissens durch praktischen Unterricht vor Ort.
6. Schul- und Klassenpartnerschaften zielen darauf ab, im Sinne des Projektlernens ein
gemeinsames Vorhaben umzusetzen.
7. Die Inhalte und Ziele aller Veranstaltungen stimmen mit den Vorgaben des Schulprogramms
überein.
8. Bei Veranstaltungen, die über die Unterrichtszeit hinausgehen, müssen auf jeden Fall die
Erziehungsberechtigten informiert und deren Erlaubnis eingeholt werden.
9. Die Teilnahme für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen ist verbindlich ( Art.1, Absatz
3) ; Mindestteilnehmerzahl sind 75% der Schüler)
10. Als Transportmittel zu wählen sind:
Öffentliche Verkehrsmittel
Busse der verschiedenen Reiseveranstalter
Fahrräder
Schiffe und Fähren, Seilbahnen, die für den öffentlichen Verkehr zugelassen sind
Grundschule
1. Die Fahrzeit darf 1/3 der gesamten Dauer des Lehrausfluges nicht überschreiten.
2. Begleitpersonen: Um eine angemessene Anzahl an Begleitpersonen garantieren zu können,
sollten sich kleinere Schulklassen bzw. Schülergruppen mit anderen Schulstellen/Klassen
zusammenschließen. Auf jeden Fall sind pro Schülergruppe mindestens 2 Lehrpersonen
vorzusehen.
3. Die Abfahrtszeit wird auf frühestens 6.00 Uhr festgesetzt.
4. Die Ankunftszeit ist hingegen von den Lehrkräften so zu planen, dass die Heimkehr aller
Schüler um spätestens 20.00 Uhr gesichert ist.