Page 100 - Dreijahresplan
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4. Vorsitz
Der/die Schulratspräsident/in führt den Vorsitz bei den Schulratssitzungen.
Er/sie überwacht den Tätigkeitsablauf und stellt Ordnung und Rechtsmäßigkeit sicher.
Er/sie beruft die Schulratssitzungen ein.
Er/sie erstellt gemeinsam mit der Schulleitung die Tagesordnung.
Der/die Stellvertreter/in ersetzt den/die Vorsitzenden/e im Falle der Abwesenheit oder
Verhinderung.
Im Falle von Abwesenheit beider obgenannten übernimmt das älteste Mitglied unter den 6
gewählten Elternvertretern den Vorsitz.
5. Einberufung
Der Schulrat wird von dem/ der Schulratspräsidenten/in einberufen.
Das Einberufungsschreiben mit der Tagesordnung, mit dem Protokoll der vorangegangenen
Sitzung muss samt den notwendigen Unterlagen mindestens 7 Tage vor Sitzungsbeginn den
Teilnehmern zugeschickt werden. In Ausnahmefällen können Unterlagen kurzfristig vor
Sitzungsbeginn verteilt werden.
Termine: Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden einheitlicher Sitzungstag und
Sitzungsbeginn vereinbart.
6. Beschlussfähigkeit und Tagesordnung
Die Sitzungen des Schulrates sind nicht öffentlich. Der/die Vorsitzende kann an den Sitzungen
Fachleute oder Bedienstete teilnehmen lassen, um, wenn es unbedingt notwendig ist,
Abklärungen oder Erläuterungen technischer oder rechtlicher Natur in Hinsicht auf den zu
behandelnden Gegenstand abzugeben.
Für die Beschlussfähigkeit ist die Anwesenheit der Mehrheit der Kollegiumsmitglieder
notwendig.
Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden
Mitglieder gefasst. Die Mitglieder, die den Versammlungsraum zum Zeitpunkt der Stimmabgabe
wegen Unvereinbarkeit verlassen, oder erklären, sich der Stimme zu enthalten, werden zur
Feststellung der Beschlussfähigkeit mit einbezogen, nicht aber zur Zahl der Abstimmenden
gezählt.
Nach Abschluss der Abstimmung stellt der/die Vorsitzende das Ergebnis fest und verkündet es.
Der Antrag gilt als nicht genehmigt, wenn gleich viele Stimmen dafür und dagegen abgegeben
werden.
Es können nur Beschlüsse verabschiedet werden, welche die Tagesordnung betreffen. Neue
Tagesordnungspunkte können bei Dringlichkeit aufgenommen werden, vorausgesetzt, dass ein
eigener Tagesordnungspunkt die Aufnahme vorsieht und zwei Drittel der Anwesenden damit
einverstanden sind.
Bei begründeter Dringlichkeit und wenn die Behandlung der Tagesordnung von der Einhaltung
von Fristen abhängt, reicht die Zustimmung der Mehrheit der Anwesenden.
7. Abwicklung der Tagesordnung/ Abstimmungen
Die einzelnen Gegenstände werden in der Reihenfolge der Tagesordnung behandelt. Die
Reihenfolge der TO- Punkte kann zu Beginn der Sitzung auf Vorschlag des /der Schulrats-
präsidenten/in geändert werden. Die Abstimmungen erfolgen öffentlich, nur bei Angelegen-
heiten, die Personen betreffen, wird geheim abgestimmt.
Nach der Abstimmung gibt der/die Vorsitzende das Ergebnis bekannt. Bei Stimmengleichheit
gelten die Anträge als abgelehnt.
8. Sitzungsprotokoll
Für jede Sitzung wird ein Sitzungsprotokoll angefertigt, das von der/dem Präsidentin/en und
dem/der Protokollführer/in unterschrieben wird.
9. Öffentlichkeit
Die Beschlüsse werden an der entsprechenden Anschlagtafel am Sprengelsitz mindestens acht
Tage lang veröffentlicht.