Page 97 - Dreijahresplan
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10. Als Transportmittel zu wählen sind:
      ? Öffentliche Verkehrsmittel
      ? Busse der verschiedenen Reiseveranstalter
      ? Fahrräder
      ? Schiffe und Fähren, Seilbahnen, die für den öffentlichen Verkehr zugelassen sind

Grundschule
1. Die Fahrzeit darf 1/3 der gesamten Dauer des Lehrausfluges nicht überschreiten.
2. Begleitpersonen: Um eine angemessene Anzahl an Begleitpersonen garantieren zu können,

      sollten sich kleinere Schulklassen bzw. Schülergruppen mit anderen Schulstellen/Klassen
      zusammenschließen. Auf jeden Fall sind pro Schülergruppe mindestens 2 Lehrpersonen
      vorzusehen.
3. Die Abfahrtszeit wird auf frühestens 6.00 Uhr festgesetzt.
4. Die Ankunftszeit ist hingegen von den Lehrkräften so zu planen, dass die Heimkehr aller
      Schüler um spätestens 20.00 Uhr gesichert ist.
Mittelschule
1. Die Fahrzeit darf 1/2 der gesamten Dauer des Lehrausfluges nicht überschreiten.
2. Begleitpersonen: Mindestens 2 Lehrpersonen pro Klasse. Bei zwei Klassen reichen auch 3
      Lehrpersonen. Bei integrierten Klassen nach Notwendigkeit auch 3 Begleitpersonen.
3. Die Abfahrtszeit wird auf frühestens 6.00 Uhr festgesetzt.
4. Die Ankunftszeit ist hingegen von den Lehrkräften so zu planen, dass die Heimkehr aller
      Schüler um spätestens 22.00 Uhr gesichert ist.
Ausgaben im Hinblick auf unterrichtsbegleitende Veranstaltungen:
1. Mit Beschluss des Schulrates vom 5.11.2013 (Be.Nr.6) wurden folgende Beiträge der Schule an
      die Schüler beschlossen: Für alle Schüler der Grundschule werden 10 € und für jene der
      Mittelschule werden 13 € aus dem Schulhaushalt zweckgebunden. Darüber hinaus kann in der
      Grundschule € 30,00, für die Mittelschule ein Beitrag bis zu maximal € 70,00 von den
      Schülern eingehoben werden.
2. Von dieser Regelung ausgenommen, sind Lehrfahrten im Rahmen von verschiedenen
      Projekten (z.B. Klassenpartnerschaften, Schüleraustausch, obgenannte Projekte u. Ä.). In
      diesem Falle muss allerdings das schriftliche Einverständnis der Eltern eingeholt werden.

Minimalprogramm der unterrichtsbegleitenden Tätigkeiten in den Grundschulen
Folgende Tätigkeiten werden in allen Klassen in allen GS durchgeführt:

     ? Herbstausflug
     ? Maisausflug
     ? 1 Theaterbesuch
     ? 1 Fest (Abschlussfest oder Weihnachtsfest oder Faschingsfest…)
     ? 1 x Schulkino
     ? 1 Lehrausgang (z.B. Betriebsbesichtigung)
Dieses Minimalprogramm kann nach Absprache im Lehrerteam und mit den Eltern durch folgende
Tätigkeiten erweitert werden:
     ? Sportfest
     ? Wintersporttag
     ? Baumfest
     ? weitere Theaterbesuche oder Musicals
     ? weitere Lehrausgänge
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