Page 73 - Dreijahresplan
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Schulordnung
SchülerInnen-Charta
Rechtsquellen:
Gesetz Nr. 241/1990 (Transparenzgesetz)
Landesgesetz Nr. 20/1995 (Mitbestimmungsgremien)
Dekret des Ministerpräsidenten Nr. 138 vom 07. Juni 1995 (Dienstleistungsgrundsätze)
Grundgedanken
In der Schule werden Schüler durch den Unterricht in den einzelnen Fachbereichen, aber auch durch
das Verhalten und das Vorbild aller Mitglieder der Schulgemeinschaft unterrichtet und erzogen. Der
Bildungs- und Erziehungsauftrag jeder Schulstufe und Schulart ist in den Lehrplänen festgelegt. Durch
den Erziehungs- und Organisationsplan der jeweiligen Schule erfahren diese eine Schwerpunktsetzung,
welche auch das betreffende Umfeld berücksichtigt.
Um diesen Bildungsauftrag zu erfüllen und die Bildungsziele zu verwirklichen, in deren Mittelpunkt
immer der Schüler steht, treffen die Mitglieder der Schulgemeinschaft (Schüler, Erziehungsberechtigte,
Lehrer, Schulleitung, Verwaltungspersonal) eine Bildungsvereinbarung. Darin werden die
wechselseitigen Rechte, Pflichten und Verantwortungen festgelegt. Die Bildungsvereinbarung schränkt
die Entscheidungs- und Handlungsfreiheit der Beteiligten nur insoweit ein, als die Auswirkungen auf
andere mitbedacht werden müssen:
Der Respekt vor allen Angehörigen der Schulgemeinschaft, vor ihrer Persönlichkeit, ihrer Privatsphäre,
ihrer kulturellen und religiösen Identität, ihrem Geschlecht, ihren allgemeinen Menschen- und
Bürgerrechten prägt den Umgang miteinander.
Jede Gemeinschaft, die auf gemeinsame Ziele hinarbeitet, benötigt darüber hinaus Regeln für das
Zusammenleben.
In all diesen Bereichen tragen auch Schüler eine mit ihrem Alter zunehmende Verantwortung. Um das
zu fördern, ist es wichtig, sie immer mehr in Planung und Durchführung von Unterricht einzubinden,
um die Entscheidungen über die Gestaltung des Schullebens gemeinsam zu verantworten.
Die einzelnen Bereiche, die in jeder Schule eine genauere Regelung erfahren müssen, werden in den
Punkten 2 bis 5 angeführt. Sie alle sind von diesen Grundüberlegungen geprägt.
Schule als Lerngemeinschaft
a) Zielsetzung
Die Schule ist eine Lerngemeinschaft, in der jeder vom anderen und mit ihm gemeinsam lernt.
Daher braucht es die Mitgestaltung aller, und jeder trägt Verantwortung. Diese Gemeinschaft
schafft Raum für die verschiedenen Möglichkeiten des Lernens: Selbsterziehung, Erziehung für ein
verantwortungsbewusstes Leben in der Gemeinschaft, Persönlichkeitsbildung, Förderung der
Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Angestrebtes Ziel ist eine freie, ausgewogene Entwicklung
auch im Hinblick auf lebenslanges Lernen und sinnvolle Freizeitgestaltung. Die Zusammenarbeit mit
Bildungs- und kulturellen Einrichtungen, mit der Welt der Arbeit, mit dem Umfeld der Schule ist
deshalb wichtig.