Page 73 - Dreijahresplan
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            Schulordnung


            SchülerInnen-Charta

            Rechtsquellen:
            Gesetz Nr. 241/1990 (Transparenzgesetz)
            Landesgesetz Nr. 20/1995 (Mitbestimmungsgremien)
            Dekret des Ministerpräsidenten Nr. 138 vom 07. Juni 1995 (Dienstleistungsgrundsätze)


            Grundgedanken
            In der Schule werden Schüler durch den Unterricht in den einzelnen Fachbereichen, aber auch durch
            das Verhalten und das Vorbild aller Mitglieder der Schulgemeinschaft unterrichtet und erzogen. Der
            Bildungs- und Erziehungsauftrag jeder Schulstufe und Schulart ist in den Lehrplänen festgelegt. Durch
            den Erziehungs- und Organisationsplan der jeweiligen Schule erfahren diese eine Schwerpunktsetzung,
            welche auch das betreffende Umfeld berücksichtigt.

            Um diesen Bildungsauftrag zu erfüllen und die Bildungsziele zu verwirklichen, in deren Mittelpunkt
            immer der Schüler steht, treffen die Mitglieder der Schulgemeinschaft (Schüler, Erziehungsberechtigte,
            Lehrer, Schulleitung, Verwaltungspersonal) eine Bildungsvereinbarung. Darin werden die
            wechselseitigen Rechte, Pflichten und Verantwortungen festgelegt. Die Bildungsvereinbarung schränkt
            die Entscheidungs- und Handlungsfreiheit der Beteiligten nur insoweit ein, als die Auswirkungen auf
            andere mitbedacht werden müssen:

            Der Respekt vor allen Angehörigen der Schulgemeinschaft, vor ihrer Persönlichkeit, ihrer Privatsphäre,
            ihrer kulturellen und religiösen Identität, ihrem Geschlecht, ihren allgemeinen Menschen- und
            Bürgerrechten prägt den Umgang miteinander.

            Jede Gemeinschaft, die auf gemeinsame Ziele hinarbeitet, benötigt darüber hinaus Regeln für das
            Zusammenleben.

            In all diesen Bereichen tragen auch Schüler eine mit ihrem Alter zunehmende Verantwortung. Um das
            zu fördern, ist es wichtig, sie immer mehr in Planung und Durchführung von Unterricht einzubinden,
            um die Entscheidungen über die Gestaltung des Schullebens gemeinsam zu verantworten.

            Die einzelnen Bereiche, die in jeder Schule eine genauere Regelung erfahren müssen, werden in den
            Punkten 2 bis 5 angeführt. Sie alle sind von diesen Grundüberlegungen geprägt.


            Schule als Lerngemeinschaft

            a) Zielsetzung
               Die Schule ist eine Lerngemeinschaft, in der jeder vom anderen und mit ihm gemeinsam lernt.
               Daher braucht es die Mitgestaltung aller, und jeder trägt Verantwortung. Diese Gemeinschaft
               schafft Raum für die verschiedenen Möglichkeiten des Lernens: Selbsterziehung, Erziehung für ein
               verantwortungsbewusstes Leben in der Gemeinschaft, Persönlichkeitsbildung, Förderung der
               Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Angestrebtes Ziel ist eine freie, ausgewogene Entwicklung
               auch im Hinblick auf lebenslanges Lernen und sinnvolle Freizeitgestaltung. Die Zusammenarbeit mit
               Bildungs- und kulturellen Einrichtungen, mit der Welt der Arbeit, mit dem Umfeld der Schule ist
               deshalb wichtig.
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