Page 75 - Dreijahresplan
P. 75
75
Es ermöglicht dem Lehrer mitzulernen, mit den Schülern zu arbeiten, sie gezielt zu fördern, ihnen zu
helfen, sie zu beraten, ihre Entwicklung zu beobachten und diese zu begleiten.
Gemeinsames Lernen bietet differenzierte Angebote nicht nur für begabte und behinderte Schüler,
sondern fördert persönliche Stärken sowie fachliche Neigungen aller Lernenden.
Gemeinsam lernen heißt auch, in allen Fachbereichen verschiedene Formen und Methoden des Lernens
lernen sowie wichtige Kompetenzen einüben (wie Lernschritte planen, miteinander reden, Konflikte
friedlich lösen, selbständig werden u. ä. m.).
Die Schulleitung bemüht sich, didaktische Kontinuität zu sichern (z.B. kurzfristige Supplenzen durch
Lehrer der eigenen Klasse, nicht zu häufiger Lehrerwechsel) und den Übertritt von einer Schulstufe zur
anderen zu erleichtern.
Bewertung
Bewertung ist ein Teil des Lernens und baut auf zahlreichen Beobachtungselementen auf. Jede
Bewertung hat für den Schüler grundsätzlich die Aufgabe, ihm mitzuteilen, welchen Leistungsstand er
zum Zeitpunkt der Erhebung erreicht hat, welche Stärken er besitzt und wie er sie weiterentwickeln
kann, an welchen Schwächen er arbeiten muss. Dadurch lernt der Schüler, sich
immer besser selbst einzuschätzen. Für Lehrer und Schüler ist die Bewertung eine Rückmeldung, ob die
Lernziele erreicht worden sind und dient als Ausgangspunkt für die weitere Planung. Die Bewertung
muss viele verschiedene Formen aufweisen, damit der Lernende in seiner gesamten Persönlichkeit
gefordert wird. Bewertet werden dürfen ausschließlich Inhalte, die vorher erarbeitet und geübt worden
sind. Art und Form der Prüfung müssen ebenfalls vorher eingeübt werden. Eine Prüfung darf niemals
Strafcharakter besitzen. Jeder Lehrer muss in der Lage sein, seine Bewertungen aufgrund von
Bewertungskriterien zu begründen.
Grundzüge der Bewertungskriterien werden aufgrund der Vorschläge der Fachgruppe vom Kollegium
festgelegt (siehe Kap.: Didaktische Planung und Bewertung). Dadurch werden Transparenz
gewährleistet und zu große Unterschiede in Parallelklassen vermieden. Was und wie bewertet wird, ist
mit den Schülern zu Beginn des Unterrichtsjahres zu besprechen und wenn möglich zu vereinbaren.
Der Lehrer bestimmt den Zeitpunkt der Bewertung. Schüler haben das Recht, zu Beginn des Schuljahres
zu erfahren, welche Beobachtungen, schriftliche oder mündliche Kontrollfragen usw. bewertet werden:
Umfangreiche schriftliche und praktische Prüfungen müssen durch Eintragung ins Klassenbuch
angekündigt werden. Die Ankündigungsfrist muss der Stofffülle angepasst sein.
An Montagen oder unmittelbar nach Feiertagen wird nicht geprüft, außer nach Vereinbarung.
Schülerarbeiten müssen innerhalb zweier Wochen bewertet und zurückgegeben werden, da sonst
jeglicher erzieherische Wert der Bewertung verloren geht.
Gemeinsames Lernen ist so zu gestalten, dass Schüler auf Inhalte und Ablauf von Abschluss-prüfungen
gezielt vorbereitet sind.
Hausübungen müssen in Umfang und Aufwand angemessen sein. Über eine evtl. zeitliche Begrenzung
entscheidet der Klassenrat oder das Kollegium. Von Freitag auf Montag werden keine Aufgaben
gegeben, außer nach Vereinbarung.
Auskunft
Schüler und Erziehungsberechtigte haben das Recht, Einsicht in den sie betreffenden Teil des
Lehrerregisters zu erhalten.
Genauso müssen sie eine klare Auskunft über den Lernfortschritt und den Leistungsstand bekommen.
Sollte die Versetzung gefährdet sein, erhalten Schüler und Erziehungsberechtigte rechtzeitig vor
Schulende eine eindeutige schriftliche Mitteilung.