Page 75 - Dreijahresplan
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          Es ermöglicht dem Lehrer mitzulernen, mit den Schülern zu arbeiten, sie gezielt zu fördern, ihnen zu
          helfen, sie zu beraten, ihre Entwicklung zu beobachten und diese zu begleiten.

          Gemeinsames Lernen bietet differenzierte Angebote nicht nur für begabte und behinderte Schüler,
          sondern fördert persönliche Stärken sowie fachliche Neigungen aller Lernenden.

          Gemeinsam lernen heißt auch, in allen Fachbereichen verschiedene Formen und Methoden des Lernens
          lernen sowie wichtige Kompetenzen einüben (wie Lernschritte planen, miteinander reden, Konflikte
          friedlich lösen, selbständig werden u. ä. m.).

          Die Schulleitung bemüht sich, didaktische Kontinuität zu sichern (z.B. kurzfristige Supplenzen durch
          Lehrer der eigenen Klasse, nicht zu häufiger Lehrerwechsel) und den Übertritt von einer Schulstufe zur
          anderen zu erleichtern.

          Bewertung
          Bewertung ist ein Teil des Lernens und baut auf zahlreichen Beobachtungselementen auf. Jede
          Bewertung hat für den Schüler grundsätzlich die Aufgabe, ihm mitzuteilen, welchen Leistungsstand er
          zum Zeitpunkt der Erhebung erreicht hat, welche Stärken er besitzt und wie er sie weiterentwickeln
          kann, an welchen Schwächen er arbeiten muss. Dadurch lernt der Schüler, sich
          immer besser selbst einzuschätzen. Für Lehrer und Schüler ist die Bewertung eine Rückmeldung, ob die
          Lernziele erreicht worden sind und dient als Ausgangspunkt für die weitere Planung. Die Bewertung
          muss viele verschiedene Formen aufweisen, damit der Lernende in seiner gesamten Persönlichkeit
          gefordert wird. Bewertet werden dürfen ausschließlich Inhalte, die vorher erarbeitet und geübt worden
          sind. Art und Form der Prüfung müssen ebenfalls vorher eingeübt werden. Eine Prüfung darf niemals
          Strafcharakter besitzen. Jeder Lehrer muss in der Lage sein, seine Bewertungen aufgrund von
          Bewertungskriterien zu begründen.

          Grundzüge der Bewertungskriterien werden aufgrund der Vorschläge der Fachgruppe vom Kollegium
          festgelegt (siehe Kap.: Didaktische Planung und Bewertung). Dadurch werden Transparenz
          gewährleistet und zu große Unterschiede in Parallelklassen vermieden. Was und wie bewertet wird, ist
          mit den Schülern zu Beginn des Unterrichtsjahres zu besprechen und wenn möglich zu vereinbaren.

          Der Lehrer bestimmt den Zeitpunkt der Bewertung. Schüler haben das Recht, zu Beginn des Schuljahres
          zu erfahren, welche Beobachtungen, schriftliche oder mündliche Kontrollfragen usw. bewertet werden:

          Umfangreiche schriftliche und praktische Prüfungen müssen durch Eintragung ins Klassenbuch
          angekündigt werden. Die Ankündigungsfrist muss der Stofffülle angepasst sein.

          An Montagen oder unmittelbar nach Feiertagen wird nicht geprüft, außer nach Vereinbarung.

          Schülerarbeiten müssen innerhalb zweier Wochen bewertet und zurückgegeben werden, da sonst
          jeglicher erzieherische Wert der Bewertung verloren geht.

          Gemeinsames Lernen ist so zu gestalten, dass Schüler auf Inhalte und Ablauf von Abschluss-prüfungen
          gezielt vorbereitet sind.

          Hausübungen müssen in Umfang und Aufwand angemessen sein. Über eine evtl. zeitliche Begrenzung
          entscheidet der Klassenrat oder das Kollegium. Von Freitag auf Montag werden keine Aufgaben
          gegeben, außer nach Vereinbarung.

          Auskunft
          Schüler und Erziehungsberechtigte haben das Recht, Einsicht in den sie betreffenden Teil des
          Lehrerregisters zu erhalten.

          Genauso müssen sie eine klare Auskunft über den Lernfortschritt und den Leistungsstand bekommen.
          Sollte die Versetzung gefährdet sein, erhalten Schüler und Erziehungsberechtigte rechtzeitig vor
          Schulende eine eindeutige schriftliche Mitteilung.
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