Page 74 - Dreijahresplan
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          b) Förderliches Lernumfeld
             Eine Lerngemeinschaft braucht eine einladende Umgebung, welche das Lernen fördert und deren
             Gestaltung die Gesundheit und Sicherheit aller Mitglieder berücksichtigt. Die Einrichtung ist den
             Arbeitsbedingungen angemessen und vor allem der Haltung zuträglich; insbesondere die Sitzordnung
             der Schüler wird so gewählt, dass gesundheitliche Schäden vermieden werden.

             Es soll für eine freundliche, motivierende Umgebung, auch in Gängen, Pausenhof und restlichem
             Schulgelände gesorgt werden, damit sich für alle Mitglieder der Schul- und Lerngemeinschaft leichter
             die Möglichkeit bietet, einander menschlich zu begegnen, um Gesprächen in einer entspannten
             Atmosphäre zu führen. Auch vertrauliche Gespräche von Schülern mit Lehrern über persönliche
             Anliegen werden dadurch erleichtert.

             Dazu wird einerseits der Stundenplan so gestaltet, dass solche vielfältigen Begegnungen zeitlich
             möglich sind und andererseits Schüler, Lehrer, Verwaltungspersonal sich persönlich einsetzen, damit
             eine freundliche, entspannte Atmosphäre ermöglicht wird.


          c) Mitsprache und Mitbestimmung
             Um mit zunehmendem Alter die demokratischen Formen der Mitsprache immer besser einüben zu
             können, wird den Schülern ihrer Reife entsprechend Mitsprache bei methodisch-didaktischen und
             organisatorischen Angelegenheiten eingeräumt.

             Die Schüler können als Einzelpersonen, innerhalb des Klassenverbandes oder nach Rücksprache mit
             Klassenlehrern und Direktor auf Schulebene die Schülermeinung zu schulinternen Angelegenheiten
             erheben.

             An der Schule herrscht Meinungsfreiheit. Daher muss auch jeder Schüler, besonders in der Funktion
             als Klassensprecher, seine Meinung in angemessener Form frei äußern können, ohne dafür Nachteile
             befürchten zu müssen.


          Lernen und Bewerten

          Rahmenbedingungen
          Das Recht auf Bildung bezieht sich auf die jeweils gültigen oder zur Erprobung freigegebenen Lehrpläne
          der Pflichtschule. Dies schließt einen fachlich kompetenten und inhaltlich wie sprachlich altersgemäßen
          Unterricht in der Schriftsprache mit ein. Erfolgreicher Unterricht berücksichtigt immer die Ausgangslage
          der Lerngruppe. Fruchtbares gemeinsames Lernen setzt eine ausreichende Zahl von Klassen und
          Fachräumen sowie deren sachgerechte Ausstattung voraus. Die Schule ist bemüht, Lernhilfen und
          Lehrmittel ausgewogen auszuwählen, sie auf den neuesten Stand zu bringen und in ausreichender
          Anzahl anzubieten.

          Merkmale eines guten Unterrichts
          Alle Mitglieder einer Lerngemeinschaft sind gemeinsam für einen guten Unterricht verantwortlich.

          Dies beinhaltet:
          Alle werden verständlich und vollständig über Inhalte, Ziele, Arbeitsweisen und Beurteilungskriterien
          informiert. Schüler vereinbaren dies mit den Lehrern im Ausmaß ihrer Verantwortlichkeit mit, sodass
          ihre Fähigkeiten und Interessen berücksichtigt werden.

          Gemeinsames Lernen ist gekennzeichnet durch: Lernen mit allen Sinnen (sehen, hören, tun),
          verschiedene Sozialformen (allein, zu zweit, in der Gruppe), didaktisch-methodische Vielfalt, welche die
          Schüleraktivität und die Selbsttätigkeit fördern sowie allgemeine Unterrichtsprinzipien
          (fächerübergreifender Bezug, Vernetzung, Kreativität). Es schafft dem Schüler Raum für Übung und
          Vertiefung, für seine persönliche Arbeitsweise und eigenverantwortliches Lernen.
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