Page 78 - Dreijahresplan
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vom Turnwart oder den Turnlehrern abgeholt. Bei Lehrausgängen bleiben die Schüler als geordnete
Gruppe zusammen und halten sich genau an die Anweisungen der Aufsichtspersonen.
Bei Schulschluss (nicht vor dem Läuten) verlassen die Schüler unter Aufsicht der zuständigen
Lehrpersonen ruhig und diszipliniert das Schulgebäude.
Ordnung und Sauberkeit
Alle speziellen Unterrichtsräume sollen ordentlich hinterlassen werden, da sie von mehreren Klassen
benutzt werden. Auch in den Klassenräumen, Gängen und Toiletten ist auf Ordnung und Sauberkeit zu
achten. Vor dem Betreten der Klassen ziehen sich die Schüler die Hausschuhe an und stellen die
Straßenschuhe geordnet hin. Nach Unterrichtsende werden Klassen und Garderoben (Hausschuhe!)
aufgeräumt hinterlassen.
Mülltrennung
Sowohl auf dem Pausenhof als auch im Schulgebäude trennen wir den anfallenden Müll
und geben ihn in die jeweils dafür vorgesehenen Behälter für Glas, Papier, Dosen, und
Restmüll in Klassen, Gängen und Schulhof. Grundsätzlich wollen wir Müll vermeiden.
Verhalten in der Klasse
Bei Stundenwechsel bleiben die Schüler in der eigenen Klasse und bereiten ihr Arbeitsmaterial für die
nächste Unterrichtsstunde vor. Die Schüler dürfen aus Sicherheitsgründen nicht eigenmächtig die
Fenster öffnen, auch das Hinauslehnen bei den Fenstern ist nicht erlaubt. Bis zum Eintreten der
Lehrperson bleibt nur ein Schüler als Türwart an der geöffneten Tür. Das Austreten (WC) erfolgt
normalerweise bei Stundenwechsel und mit Erlaubnis jener Lehrperson, die die Stunde gehalten hat,
wobei die Schüler jeden unnötigen Aufenthalt in Gang und WC vermeiden.
Das Kauen von Kaugummi und Lutschen von Bonbons ist im Schulgebäude allen untersagt. Das
Trinken, vorzugsweise Wasser, ist nur bei Stundenwechsel erlaubt.
Das Benutzen von Handys, MP3-Playern und weiteren elektronischen Geräten dieser Art ist im
Schulgebäude verboten. Bei regelwidrigem Verhalten werden diese abgenommen und nur den Eltern
von der Direktorin zurückerstattet.
Umgang mit dem Handy:
Handys im Klassenzimmer lenken häufig ab, stören beim Lernen und führen leider oft zu
unkontrollierbarem Missbrauch. Das Benutzen von Mobiltelefonen ist innerhalb des Schulgebäudes und
auf dem gesamten Schulgelände verboten (Direttiva 15 marzo 2007 del Ministero dell‘ Istruzione).
Wichtige telefonische Mitteilungen können über das Sekretariat getätigt werden.
Wenn Schüler mit dem Handy (egal ob eingeschaltet oder ausgeschaltet) angetroffen werden, wird dies
abgenommen. Es erfolgt sofort ein Eintrag im Klassenregister. Das Handy wird nur den
Erziehungsberechtigten übergeben.
Nur in ganz spezifischen Situationen aus Sicherheitsgründen und mit Erlaubnis der Begleitperson darf
das Handy benutzt werden (z. B. ein- oder mehrtägige Ausflüge und Lehrfahrten)
Aus strafrechtlichen Gründen ist es verboten, Aufnahmen von Mitschülern und Lehrpersonen ohne ihr
ausdrückliches Einverständnis zu machen.
Um unangenehme Vorfälle zu vermeiden, ist es ratsam, Wertgegenstände und Geld nicht
unbeaufsichtigt (in Jacken, Mänteln und Schultaschen) zu lassen. Die Schulleitung haftet nicht für
eventuelle Verluste.
Für Sachbeschädigungen jeglicher Art (Schulbücher inbegriffen) muss Schadensersatz geleistet werden.