Page 76 - Dreijahresplan
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          Verhalten und Disziplinarmaßnahmen

          a) Zielsetzungen
             Jede Schule erlässt klare und einsichtige Regeln für das Verhalten aller in der Schule tätigen
             Personen, die allen mitgeteilt und erklärt werden müssen. Ausrichtung und Begründung erfolgen
             nach den in Punkt 1 erwähnten Grundsätzen. Die Art und Weise des gegenseitigen Umgangs ist von
             hohem erzieherischem Wert. Daher sind gute Umgangsformen und ein freundlicher Ton besonders
             wichtig. Zudem hat jeder das Recht, mit seinem Namen angesprochen und nicht mit Übernamen
             oder Schimpfwörtern belegt zu werden. Die Regeln verfolgen außerdem das Ziel, eine einladende
             Lernumgebung zu erhalten und eine ungestörte Atmosphäre zu schaffen, in der jeder lernen, mit
             anderen sprechen und seine Meinung vertreten kann. Die Schüler tragen wie jedes Mitglied der
             Schulgemeinschaft dazu bei, anregende Lernräume mitzugestalten und achten auf Ordnung und
             Sauberkeit.

          b) Verantwortungsvolles Verhalten
             Regelmäßiger Schulbesuch, sich Bewertungen und Prüfungen stellen, Verantwortung für den eigenen
             Lernerfolg übernehmen, sind Ausdruck der Leistungsbereitschaft und somit Zeichen der Reife.

             Erfolgreiches Lernen setzt Mitarbeit und Konzentration voraus und
             bedingt, dass nur diejenigen Tätigkeiten ausgeübt werden, welche zu
             den jeweiligen Lernformen und Methoden passen.

             Jeder Schüler trägt durch rücksichtsvolles Verhalten dazu bei, dass seine
             Mitschüler erfolgreich lernen können, weil sie für die Konzentration sowie
             in bestimmten Unterrichtsphasen Ruhe und Ordnung brauchen.

             Auch bei unterrichtsbegleitenden Tätigkeiten (Stützkurse, schulergänzende Tätigkeiten,
             Lehrausgänge, Lehrausflüge usw.) müssen sich Schüler angemessen benehmen (Ausdrucksweise,
             Umgangsformen, Anweisungen befolgen usw.), weil dies schulische Veranstaltungen sind.

             Durch positive Lernhaltung und rücksichtsvolles Verhalten stärkt jeder Schüler die
             Klassengemeinschaft. Die Übernahme zusätzlicher Aufgaben oder Verantwortungen ist Ausdruck
             seiner verantwortungsbewussten Einstellung gegenüber der Schule und bereichert das Schulleben.
             Dies verbessert gleichzeitig das Bild der Schule nach außen.

          c) Abwesenheiten
             Verspätungen und Abwesenheiten bedürfen auch einer Begründung und nicht nur einer
             Entschuldigung. Die Direktorin kann Begründungen auch ablehnen, wenn sie ihm nicht stichhaltig
             erscheinen. Vorhersehbare Absenzen müssen vorher mit dem Direktor besprochen werden.

             Weil die Schule während der Unterrichtszeit Verantwortung für die Schüler trägt, dürfen sie das
             Schulgelände nicht ohne Genehmigung des Direktors verlassen.

          d) Beschädigungen
             Falls Gebäude, Einrichtungen oder ganz allgemein Eigentum der Schule beschädigt wird oder
             verloren geht, kann laut geltendem Gesetz Schadenersatz verlangt werden.

          e) Disziplinarmaßnahmen
             Verstöße gegen die hier angeführten Pflichten sowie gegen die interne Schulordnung ziehen
             Disziplinarmaßnahmen nach sich. Diese dürfen die Persönlichkeit des Schülers nicht verletzen,
             müssen angemessen sowie zeitlich begrenzt sein und dürfen die Leistungsbewertung in keiner Weise
             beeinflussen. Disziplinarmaßnahmen sind nie kollektiv, müssen sinnvoll und soweit möglich dem
             Prinzip der Wiedergutmachung verpflichtet sein.
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