Page 77 - Dreijahresplan
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          Das Landesgesetz Nr. 20/1995, Art. 25, sieht entsprechende Maßnahmen vor. In der Schulordnung
          werden sie noch näher festgelegt und müssen den Schülern am Anfang des Schuljahres mitgeteilt
          werden.

          Neuerungen in der Schüler/innencharta:
          Laut Beschluss der Landesregierung werden unter anderem den schulinternen Schlichtungs-
          kommissionen sämtliche Funktionen der früheren Landesschlichtungskommission übertragen. Die
          Mitglieder der Schlichtungskommission seien in den letzten Tagen von den Eltern und Lehrpersonen
          gewählt worden. Die Arbeitsabläufe müssten durch eine Geschäftsordnung geregelt werden.




          Schulordnung für Schüler/innen

                                Schulordnung für Schüler/Innen an der Mittelschule

          Damit sich in einer großen Schulgemeinschaft alle wohl fühlen können, muss jeder mithelfen, Ordnung
          zu halten und lernen, sein Verhalten zu kontrollieren. Gegenseitige Achtung und Rücksicht, sowie
          korrektes Verhalten Mitschülern und unterrichtendem wie nicht unterrichtendem Personal gegenüber, ist
          für alle Schüler eine Selbstverständlichkeit. Meinungsverschiedenheiten tragen wir im Gespräch aus.
          Auch sollten wir versuchen, rücksichtsvoll und hilfsbereit zu sein und mit jedem zu reden. Übernamen
          und Schimpfwörter verletzen nur. Bei Missachtung beschließt der Klassenrat entsprechende
          Maßnahmen. Wenn wir einander grüßen, beweisen wir Höflichkeit und Respekt und tragen zu einem
          angenehmen Schulklima bei.
          Alle Schüler sollen also großen Wert legen auf Disziplin, Ordnung, Sauberkeit und gutes Benehmen
          sowohl in der Schule als auch in den Bussen. Bei wiederholtem, undiszipliniertem Verhalten im Bus wird
          der Fahrausweis entzogen.


                                    Pünktlichkeit und regelmäßiger Schulbesuch

          Pünktlicher und regelmäßiger Schulbesuch sind Voraussetzungen für eine fruchtbringende Arbeit. Am
          Tag nach der Abwesenheit vom Unterricht muss im Logbuch die unterschriebene und begründete
          elterliche Entschuldigung dem Klassenvorstand zur Kontrolle vorgezeigt werden. Ansteckende
          Krankheiten - auch in der Familie - müssen der Direktion gemeldet werden. Auch bei verspätetem
          Erscheinen im Unterricht muss der Schüler eine elterliche Entschuldigung bringen. Bei vorhersehbaren
          Absenzen (z.B. Hochzeit eines nahen Verwandten, Beerdigung usw.) muss vorher die Erlaubnis der
          Direktorin eingeholt werden. Wenn der Schüler/die Schülerin das Schulgebäude während des
          Unterrichtes verlässt, müssen sie von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.


                                               Verhalten in der Schule

          Um einen möglichst reibungslosen Ablauf des Unterrichts zu ermöglichen, ist es notwendig, dass sich
          alle Schüler an bestimmte Verhaltensregeln halten:


                                       Verhalten außerhalb der Klassenräume

          Die Schüler gehen diszipliniert ohne zu laufen und zu drängen in ihre Klassen und vermeiden unnötiges
          Lärmen auf Treppen und Gängen. Dies gilt auch auf dem Weg zu den verschiedenen Fachräumen,
          wobei sie vom zuständigen Fachlehrer begleitet werden. Zum Turnunterricht werden die Schüler jeweils
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