Page 77 - Dreijahresplan
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Das Landesgesetz Nr. 20/1995, Art. 25, sieht entsprechende Maßnahmen vor. In der Schulordnung
werden sie noch näher festgelegt und müssen den Schülern am Anfang des Schuljahres mitgeteilt
werden.
Neuerungen in der Schüler/innencharta:
Laut Beschluss der Landesregierung werden unter anderem den schulinternen Schlichtungs-
kommissionen sämtliche Funktionen der früheren Landesschlichtungskommission übertragen. Die
Mitglieder der Schlichtungskommission seien in den letzten Tagen von den Eltern und Lehrpersonen
gewählt worden. Die Arbeitsabläufe müssten durch eine Geschäftsordnung geregelt werden.
Schulordnung für Schüler/innen
Schulordnung für Schüler/Innen an der Mittelschule
Damit sich in einer großen Schulgemeinschaft alle wohl fühlen können, muss jeder mithelfen, Ordnung
zu halten und lernen, sein Verhalten zu kontrollieren. Gegenseitige Achtung und Rücksicht, sowie
korrektes Verhalten Mitschülern und unterrichtendem wie nicht unterrichtendem Personal gegenüber, ist
für alle Schüler eine Selbstverständlichkeit. Meinungsverschiedenheiten tragen wir im Gespräch aus.
Auch sollten wir versuchen, rücksichtsvoll und hilfsbereit zu sein und mit jedem zu reden. Übernamen
und Schimpfwörter verletzen nur. Bei Missachtung beschließt der Klassenrat entsprechende
Maßnahmen. Wenn wir einander grüßen, beweisen wir Höflichkeit und Respekt und tragen zu einem
angenehmen Schulklima bei.
Alle Schüler sollen also großen Wert legen auf Disziplin, Ordnung, Sauberkeit und gutes Benehmen
sowohl in der Schule als auch in den Bussen. Bei wiederholtem, undiszipliniertem Verhalten im Bus wird
der Fahrausweis entzogen.
Pünktlichkeit und regelmäßiger Schulbesuch
Pünktlicher und regelmäßiger Schulbesuch sind Voraussetzungen für eine fruchtbringende Arbeit. Am
Tag nach der Abwesenheit vom Unterricht muss im Logbuch die unterschriebene und begründete
elterliche Entschuldigung dem Klassenvorstand zur Kontrolle vorgezeigt werden. Ansteckende
Krankheiten - auch in der Familie - müssen der Direktion gemeldet werden. Auch bei verspätetem
Erscheinen im Unterricht muss der Schüler eine elterliche Entschuldigung bringen. Bei vorhersehbaren
Absenzen (z.B. Hochzeit eines nahen Verwandten, Beerdigung usw.) muss vorher die Erlaubnis der
Direktorin eingeholt werden. Wenn der Schüler/die Schülerin das Schulgebäude während des
Unterrichtes verlässt, müssen sie von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
Verhalten in der Schule
Um einen möglichst reibungslosen Ablauf des Unterrichts zu ermöglichen, ist es notwendig, dass sich
alle Schüler an bestimmte Verhaltensregeln halten:
Verhalten außerhalb der Klassenräume
Die Schüler gehen diszipliniert ohne zu laufen und zu drängen in ihre Klassen und vermeiden unnötiges
Lärmen auf Treppen und Gängen. Dies gilt auch auf dem Weg zu den verschiedenen Fachräumen,
wobei sie vom zuständigen Fachlehrer begleitet werden. Zum Turnunterricht werden die Schüler jeweils