Page 102 - SCHULPROGRAMM 2015-16
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3. Fächerbündelungen in der Grundschule
In der Grundschule werden die Fächer Geschichte und Geografie und die Fächer Kunst
und Technik gebündelt. Diese Bündelung gilt für alle Klassen der Grundschule.
4. Bewertung in den Kernfächern
die Ziffernnoten in der Mittelschule kommen in beschränktem Ausmaß von vier bis zehn zur
Anwendung
die Ziffernnoten in der Grundschule kommen in beschränktem Ausmaß von fünf bis zehn
zur Anwendung
Einsatz, Interesse und Mitarbeit fließen in die jeweilige fachliche Bewertung ein
5. Bewertungskriterien in den Kernfächern
Folgende Bewertungskriterien kommen für die Vergabe der Ziffernnoten in der verbindlichen
Grundquote (Kernfächer) zur Anwendung:
ausgezeichnet zehn Der Schüler/Die Schülerin hat in allen Lernbereichen auch anspruchs-
sehr gut neun volle Ziele sicher erreicht. Sie/er hat sich umfangreiche Kompetenzen
gut acht angeeignet, er/sie beherrscht die Inhalte, kann sie selbständig verar-
zufriedenstellend sieben beiten, auf andere Gebiete übertragen und Ziel führend anwenden.
genügend sechs Der/Die Schüler/in hat anspruchsvolle Ziele erreicht und beherrscht die
Nicht genügend fünf Inhalte. Er/sie hat sich umfangreiche Kompetenzen dieses Bereiches
Nicht genügend vier angeeignet. Er/sie kann die Kenntnisse selbständig verarbeiten und
anwenden.
Der/die Schüler/in hat die grundlegenden Ziele erreicht und sich
fachliche Kompetenzen angeeignet. Er/sie kennt die Inhalte im Wesent-
lichen. Sie/er kann zumeist selbständig mit den Kenntnissen umgehen.
Der/die Schüler/in hat die grundlegenden Ziele erreicht und sich einige
fachliche Kompetenzen angeeignet. Er/sie geht einigermaßen selb-
ständig mit Inhalten um, einfache Kenntnisse wendet er/sie sicher an.
Der/die Schülerin hat grundlegende Ziele nur teilweise erreicht. Er/sie
beherrscht nur wenige fachliche Kompetenzen. Kenntnisse beherrscht
er/sie nur oberflächlich. Sie/er beherrscht einfache Inhalte.
Der/die Schüler/in hat die meisten Ziele nicht erreicht, er/sie hat sich
kaum Kompetenzen in diesem Fach angeeignet. Inhalte kennt er/sie
nur lückenhaft. Er/sie hat große Schwierigkeiten in der Anwendung des
Gelernten. Dem/der Schüler/in fehlen wichtige Grundlagen.
Der/die Schüler/in hat die Ziele nicht erreicht, er/sie kennt Inhalte
nicht, ihm/ihr fehlen die grundlegenden Kenntnisse in diesem Fach.
6. Bewertung im Bereich „Verhalten der Schüler“:
die Skala der Ziffernnoten im Bereich „Verhalten der Schülerinnen und Schüler“ reicht von
fünf bis zehn. Die Note fünf hat die Nichtversetzung zur Folge.
folgende Kriterien gelten als Grundlage für die Bewertung des Verhaltens:
ausgezeichnet zehn entspricht vorbildlich den geltenden Regeln
sehr gut neun entspricht weitgehend den geltenden Regeln
gut acht entspricht im Wesentlichen den geltenden Regeln
zufriedenstellend sieben entspricht oft nicht den geltenden Regeln
genügend sechs entspricht meist nicht den geltenden Regeln
nicht genügend fünf entspricht in keiner Weise den geltenden Regeln.