Page 102 - SCHULPROGRAMM 2015-16
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3. Fächerbündelungen in der Grundschule

In der Grundschule werden die Fächer Geschichte und Geografie und die Fächer Kunst
und Technik gebündelt. Diese Bündelung gilt für alle Klassen der Grundschule.

4. Bewertung in den Kernfächern

         die Ziffernnoten in der Mittelschule kommen in beschränktem Ausmaß von vier bis zehn zur
         Anwendung
         die Ziffernnoten in der Grundschule kommen in beschränktem Ausmaß von fünf bis zehn
         zur Anwendung
         Einsatz, Interesse und Mitarbeit fließen in die jeweilige fachliche Bewertung ein

5. Bewertungskriterien in den Kernfächern

Folgende Bewertungskriterien kommen für die Vergabe der Ziffernnoten in der verbindlichen
Grundquote (Kernfächer) zur Anwendung:

ausgezeichnet      zehn    Der Schüler/Die Schülerin hat in allen Lernbereichen auch anspruchs-
sehr gut           neun    volle Ziele sicher erreicht. Sie/er hat sich umfangreiche Kompetenzen
gut                acht    angeeignet, er/sie beherrscht die Inhalte, kann sie selbständig verar-
zufriedenstellend  sieben  beiten, auf andere Gebiete übertragen und Ziel führend anwenden.
genügend           sechs   Der/Die Schüler/in hat anspruchsvolle Ziele erreicht und beherrscht die
Nicht genügend     fünf    Inhalte. Er/sie hat sich umfangreiche Kompetenzen dieses Bereiches
Nicht genügend     vier    angeeignet. Er/sie kann die Kenntnisse selbständig verarbeiten und
                           anwenden.
                           Der/die Schüler/in hat die grundlegenden Ziele erreicht und sich
                           fachliche Kompetenzen angeeignet. Er/sie kennt die Inhalte im Wesent-
                           lichen. Sie/er kann zumeist selbständig mit den Kenntnissen umgehen.
                           Der/die Schüler/in hat die grundlegenden Ziele erreicht und sich einige
                           fachliche Kompetenzen angeeignet. Er/sie geht einigermaßen selb-
                           ständig mit Inhalten um, einfache Kenntnisse wendet er/sie sicher an.
                           Der/die Schülerin hat grundlegende Ziele nur teilweise erreicht. Er/sie
                           beherrscht nur wenige fachliche Kompetenzen. Kenntnisse beherrscht
                           er/sie nur oberflächlich. Sie/er beherrscht einfache Inhalte.
                           Der/die Schüler/in hat die meisten Ziele nicht erreicht, er/sie hat sich
                           kaum Kompetenzen in diesem Fach angeeignet. Inhalte kennt er/sie
                           nur lückenhaft. Er/sie hat große Schwierigkeiten in der Anwendung des
                           Gelernten. Dem/der Schüler/in fehlen wichtige Grundlagen.
                           Der/die Schüler/in hat die Ziele nicht erreicht, er/sie kennt Inhalte
                           nicht, ihm/ihr fehlen die grundlegenden Kenntnisse in diesem Fach.

6. Bewertung im Bereich „Verhalten der Schüler“:

die Skala der Ziffernnoten im Bereich „Verhalten der Schülerinnen und Schüler“ reicht von
fünf bis zehn. Die Note fünf hat die Nichtversetzung zur Folge.
folgende Kriterien gelten als Grundlage für die Bewertung des Verhaltens:

ausgezeichnet      zehn    entspricht vorbildlich den geltenden Regeln
sehr gut           neun    entspricht weitgehend den geltenden Regeln
gut                acht    entspricht im Wesentlichen den geltenden Regeln
zufriedenstellend  sieben  entspricht oft nicht den geltenden Regeln
genügend           sechs   entspricht meist nicht den geltenden Regeln
nicht genügend     fünf    entspricht in keiner Weise den geltenden Regeln.
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