Page 101 - SCHULPROGRAMM 2015-16
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Bei den Angeboten im Wahlpflicht- und Wahlbereich muss die Stundenanzahl angegeben werden
Fächerbündelungen sind grundsätzlich zulässig (Grundschule) und müssen in den Bewertungs-
kriterien der Schule klar geregelt sein.
Die Fächerübergreifenden Bereiche können im Rahmen des Kernbereichs bewertet werden.
Näheres zum Beschluss des Lehrerkollegiums:
Der Klassenrat bewertet in gemeinsamer Verantwortung
die Lernprozesse und Leistungen der Schülerinnen und Schüler in allen Fächern, fächerüber-
greifenden Lernbereichen und Tätigkeiten des persönlichen Jahresstundenplans. Davon
betroffen sind die verbindliche Grundquote, die der Schule vorbehaltene Pflichtquote
(Wahlpflichtbereich) und der Wahlbereich
die allgemeine Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler. Die periodische Bewertung und
die Jahresbewertung der allgemeinen Lernentwicklung und des Verhaltens erfolgen in
beschreibender Form.
das Verhalten der Schülerinnen und Schüler: Interesse, Einsatz und Teilnahme am Leben in der
Klassengemeinschaft und der Schule, den Kontakt und Umgang mit Mitschüler/innen und
Lehrpersonen, Höflichkeit, Selbsteinschätzung, Einhalten der Schulordnung.
1. Bewertung der Tätigkeiten der der Schule vorbehaltenen Pflichtquote und des Wahlbereichs:
In den Grundschulen erfolgt die Bewertung der Tätigkeiten der der Schule vorbehaltenen
Pflichtquote und des Wahlbereichs mittels einer dreiteiligen Skalierung:
„erreicht“ - „teilweise erreicht“ und „nicht erreicht“.
In der Skala der Ziffernnoten bedeutet dies:
„erreicht“ : Note acht, neun, zehn
„teilweise erreicht“ : Note sechs, sieben
„nicht erreicht“ : Note fünf
Diese Legende wird im Bewertungsbogen angegeben.
In der Mittelschule erfolgt die Bewertung der Tätigkeiten der der Schule vorbehaltenen
Pflichtquote und des Wahlbereichs mittels Ziffernnoten von 5 bis 10.
Zusammensetzung des Klassenrats:
Die Lehrpersonen und externen Fachleute, welche die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der
der Schule vorbehaltenen Pflichtquote oder des Wahlbereichs unterrichten, die
Sprachenlehrpersonen für die Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund und die
Lehrpersonen für den Alternativunterricht für Religion sind verpflichtet, dem Klassenrat die
Bewertungsunterlagen und die vorgeschlagene Endbewertung der betroffenen Schülerinnen
und Schüler rechtzeitig und in schriftlicher Form mitzuteilen.
2. Bewertung in den fächerübergreifenden Lernbereichen:
die Bewertung der fächerübergreifenden Lernbereiche :
Leben in der Gemeinschaft und Gesellschaft mit den fünf Teilbereichen: Emotionale Bildung,
Politische Bildung, Gesundheitsförderung, Umweltbildung, Mobilitätsbildung und
Verkehrserziehung
Kommunikations- und Informationstechnologie
erfolgt in der verbindlichen Grundquote (Kernbereich)
In diesem Zusammenhang dokumentiert der Klassenrat, in welche Kernfächer die oben
genannten Bereiche einfließen.