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C) Disziplinarordnung
    (SR- Beschluss Nr. 17. vom 12.11.2007 und Ergänzung durch Beschluss des LK .vom
    10. September 2013)

Disziplinarmaßnahmen haben erzieherischen Zweck und zielen darauf ab, das
Verantwortungsbewusstsein zu stärken und zum korrekten Verhalten zuzuführen. Im Schuljahr
2013-2014 wurden die Disziplinarmaßnahmen überarbeitet.

Disziplinarordnung           Maßnahme                       Verhängung  Umsetzung
                                                            durch       In der Klasse
Verhaltensweise              Mündliche Ermahnung u.         Lehrkraft
                             Gespräch mit dem Schüler                   Vor der Verhängung legt
Störung durch Schwätzen,                                                der Schüler die Gründe für
mangelnde Mitarbeit (zu      Ermahnung in der Klasse,       Lehrkraft   sein Verhalten dar
Hause und in der Schule)     (auch Versetzen in der
Wiederholte Störungen        Klasse, zusätzlicher
durch Schwätzen oder         Arbeitsauftrag) und Vermerk
durch Fehlverhalten,         im persönlichen
wiederholte Streitigkeiten,  Lehrerregister; nicht im
anhaltende schlechte         Klassenregister schriftliche
Haltung zu schulischen       Mitteilung an die Eltern
Pflichten (z.B.
Hausaufgaben, Strafen,       Eintragung im Klassenre- Lehrkraft,        Vor der Verhängung der
Materialien, Unterschriften
vergessen, bei               gister wird sofort der         Klassenrat, Maßnahme legt der Schüler
Verspätungen)
Bei größeren Vergehen,       Schulleitung gemeldet, die Schulleitung die Gründe für sein
z.B. Fehlverhalten gegen-
über Lehrpersonen oder       Eintragung wird gestempelt                 Verhalten dar.
Mitschülern, bei willkür-
licher Sachbeschädigung      und es folgt automatisch                   Die Direktion wird über
oder wiederholtem
Fehlverhalten, auch bei      Brief über das Sekretariat an              solche Maßnahmen
unerlaubtem Handybesitz
(NB.: Keine Eintragung       die Familie.                               umgehend informiert
wegen Hausaufgaben
udgl.)                       Bei schweren Verstößen, wie

Schwerwiegendes              z.B. Körperverletzung,
Fehlverhalten, Verstoß
gegen die Schulordnung       Cyber-Mobbing ist auch ein
(3 Eintragungen im
Klassenregister)             sofortiger Ausschluss

6 Eintragungen               möglich.

9 Eintragungen               Streichen von                  Klassenrat  Eltern werden zu einem

12 Eintragungen              schulbegleitenden              ohne        Gespräch eingeladen

15 Eintragungen              Veranstaltungen wie            Elternvertreter Anmerkungen: Jede LP (z.B.

                             Lehrausgängen oder                         Aufsichtskraft während der

                             Ausflügen                                  Pause) kann eine

                             Oder:Eintägiger Ausschluss                 Eintragung geben. Vor dem

                             Gespräch mit Eltern und                    Verhängen der Maßnahme

                             Schüler                                    legt der Schüler Gründe für

                                                                        sein Verhalten dar. Bei

                             3 Tage Ausschluss              Klassenrat  Schulausschluss muss die

                             5 Tage Ausschluss              Klassenrat  Rekursfrist von 5 Tagen
                                                                        berücksichtigt werden. Mit

                             8 Tage Ausschluss              Klassenrat  der Verhaltensnote 5 muss
                                                                        der/die Schüler/in die Klasse

                             15 Tage Ausschluss und         Klassenrat  wiederholen.

                             Verhaltensnote “5”             (Schüler/innen Eintragungen werden über

                                                            Charta Art.5 das ganze Schuljahr

                                                            Nr.9)       akkumuliert.
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