Page 94 - SCHULPROGRAMM 2015-16
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C) Disziplinarordnung
(SR- Beschluss Nr. 17. vom 12.11.2007 und Ergänzung durch Beschluss des LK .vom
10. September 2013)
Disziplinarmaßnahmen haben erzieherischen Zweck und zielen darauf ab, das
Verantwortungsbewusstsein zu stärken und zum korrekten Verhalten zuzuführen. Im Schuljahr
2013-2014 wurden die Disziplinarmaßnahmen überarbeitet.
Disziplinarordnung Maßnahme Verhängung Umsetzung
durch In der Klasse
Verhaltensweise Mündliche Ermahnung u. Lehrkraft
Gespräch mit dem Schüler Vor der Verhängung legt
Störung durch Schwätzen, der Schüler die Gründe für
mangelnde Mitarbeit (zu Ermahnung in der Klasse, Lehrkraft sein Verhalten dar
Hause und in der Schule) (auch Versetzen in der
Wiederholte Störungen Klasse, zusätzlicher
durch Schwätzen oder Arbeitsauftrag) und Vermerk
durch Fehlverhalten, im persönlichen
wiederholte Streitigkeiten, Lehrerregister; nicht im
anhaltende schlechte Klassenregister schriftliche
Haltung zu schulischen Mitteilung an die Eltern
Pflichten (z.B.
Hausaufgaben, Strafen, Eintragung im Klassenre- Lehrkraft, Vor der Verhängung der
Materialien, Unterschriften
vergessen, bei gister wird sofort der Klassenrat, Maßnahme legt der Schüler
Verspätungen)
Bei größeren Vergehen, Schulleitung gemeldet, die Schulleitung die Gründe für sein
z.B. Fehlverhalten gegen-
über Lehrpersonen oder Eintragung wird gestempelt Verhalten dar.
Mitschülern, bei willkür-
licher Sachbeschädigung und es folgt automatisch Die Direktion wird über
oder wiederholtem
Fehlverhalten, auch bei Brief über das Sekretariat an solche Maßnahmen
unerlaubtem Handybesitz
(NB.: Keine Eintragung die Familie. umgehend informiert
wegen Hausaufgaben
udgl.) Bei schweren Verstößen, wie
Schwerwiegendes z.B. Körperverletzung,
Fehlverhalten, Verstoß
gegen die Schulordnung Cyber-Mobbing ist auch ein
(3 Eintragungen im
Klassenregister) sofortiger Ausschluss
6 Eintragungen möglich.
9 Eintragungen Streichen von Klassenrat Eltern werden zu einem
12 Eintragungen schulbegleitenden ohne Gespräch eingeladen
15 Eintragungen Veranstaltungen wie Elternvertreter Anmerkungen: Jede LP (z.B.
Lehrausgängen oder Aufsichtskraft während der
Ausflügen Pause) kann eine
Oder:Eintägiger Ausschluss Eintragung geben. Vor dem
Gespräch mit Eltern und Verhängen der Maßnahme
Schüler legt der Schüler Gründe für
sein Verhalten dar. Bei
3 Tage Ausschluss Klassenrat Schulausschluss muss die
5 Tage Ausschluss Klassenrat Rekursfrist von 5 Tagen
berücksichtigt werden. Mit
8 Tage Ausschluss Klassenrat der Verhaltensnote 5 muss
der/die Schüler/in die Klasse
15 Tage Ausschluss und Klassenrat wiederholen.
Verhaltensnote “5” (Schüler/innen Eintragungen werden über
Charta Art.5 das ganze Schuljahr
Nr.9) akkumuliert.