Page 93 - SCHULPROGRAMM 2015-16
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Verhalten in der Pause
In der Regel gehen alle Schüler während der Pause in den Schulhof und halten sich dort auf der
gepflasterten Fläche auf. Für Abfälle stehen eigens aufgestellte Behälter zur Verfügung, sodass
weder der Pausenhof noch die angrenzenden Grundstücke mit Abfällen verunreinigt werden
müssen. Das Werfen von Schneebällen und Gegenständen ist strengstens untersagt. Bei
Beschädigungen müssen die SchülerInnen aufkommen. Die Schüler dürfen auch während der
Pause nur dann den Schulbereich verlassen, wenn die schriftliche Begründung und die Übernahme
der Verantwortung durch die Eltern von der Direktorin bestätigt wurde und die Schüler/innen von
den Erziehungsberechtigten oder Beauftragten abgeholt werden. Bei schlechtem Wetter bleiben die
Schüler in den Klassen oder auf den Gängen des jeweiligen Klassenzuges (Ausnahme: WC!) und
nicht auf den Treppen. Bei zweifelhaftem Wetter erfolgt eine Durchsage über die Direktion, ob auf
den Pausenhof gegangen wird oder nicht. Die Außenstelle erhält eine telefonische Mitteilung.
Schulausspeisung
Schüler, die zur Schulausspeisung gehen, begeben sich ohne zu laufen in die Mensa.
Dort haben sie den Anweisungen der Aufsichtspersonen Folge zu leisten und verhalten
sich bei Tisch gesittet. Die Essensbons werden von den Schülern dem Mensa-Personal
ausgehändigt. Zuwiderhandelnde können für eine gewisse Zeitspanne vom
Mensabesuch ausgeschlossen werden.
Sollten Schüler die Mensa an bestimmten Tagen nicht in Anspruch nehmen, ist dies rechtzeitig im
Sekretariat zu melden.
Verhaltensregeln während des Mensabesuches:
Im Mensaraum verhalte ich mich ruhig und diszipliniert.
Während des Essens spreche ich nicht.
Ich konzentriere mich auf das Essen und schlinge nicht.
Wenn ich fertig gegessen habe, darf ich in den Pausenhof gehen oder bleibe still auf dem Platz
sitzen.
NB.: Schüler, welche von Zuhause kommen, bleiben in der Zeit von 12.20-13.20 Uhr auf dem
Pausenhof.
Maßnahmen
Bei regelwidrigem Verhalten wird der Schüler von den Lehrpersonen oder von der Direktorin
ermahnt und bei gröberen Vergehen oder wiederholtem unkorrekten Verhalten ins Klassenregister
eingetragen. Drei Eintragungen haben besondere Disziplinarmaßnahmen zur Folge (Ausschluss von
Lehrausflügen, Verrichten von gemeinnützigen Tätigkeiten an der Schule am Nachmittag, z. B. das
Aufräumen von Spezialräumen). Vor der Verhängung dieser Maßnahmen werden aber die Schüler
angehört und die Eltern informiert.
Bei wiederholtem, undiszipliniertem Verhalten im Bus wird der Fahrtausweis entzogen.