Page 21 - Dreijahresplan
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              Erziehungs- und Bildungsziele


              Auf  der  Grundlage  des  Erziehungs-  und  Organisationsplanes  der  Schule  erarbeiten  die  einzelnen
              Klassenräte  und  pädagogischen  Teams  Erziehungs-  und  Bildungsziele,  die  auf  die  Bedürfnisse  der
              jeweiligen  Klasse  abgestimmt  sind.  Dazu  werden  Maßnahmen  angeführt,  wie  diese  Ziele  erreicht
              werden können. Bei den regelmäßig stattfindenden Sitzungen erfolgt die Überprüfung bzw. Anpassung
              der Ziele an veränderte Situationen.



              Beobachtung und Bewertung

              Regelmäßige  Beobachtungen  geben  Aufschluss  über  Interessen,  Lernprozesse,
              Leistungen  und  Lernschwierigkeiten  der  Schüler/innen  und  stellen  einen
              Ausgangspunkt  dar  für  weitere  didaktische  und  erzieherische  Maßnahmen.  Jede
              Lehrperson  wählt  für  die  Aufzeichnung  von  Beobachtungen  jene  Form,  die  ihrem
              Arbeitsstil mehr entspricht: die gebundene Form (Raster, strukturierte Beobachtungsbögen) oder die
              freie Form (z.B. pädagogisches Tagebuch). Mit dem Staatsgesetz Nr. 133 vom 30. 10. 2008 wurden die
              Ziffernnoten  wieder  eingeführt.  Auch  das  Verhalten  wird  an  der  Mittelschule  mittels  Ziffernnote
              bewertet.  Die Bewertung  selbst  dient  zur  Information  für Schüler/innen und  Eltern  über  individuelle
              Lernfortschritte,  gemachte  Erfahrungen,  erworbene  Kenntnisse.  Da  uns  die  Erziehung  zum/r
              selbstständigen Lerner/in besonders wichtig ist, leiten wir die Schüler/Innen an, ihr eigenes Lernen zu
              reflektieren und auch über Formen der Selbstkorrektur zu einer realistischen Einschätzung der eigenen
              Kenntnisse und Möglichkeiten zu gelangen.



              Hausaufgaben

                                   Bei  der  Vergabe  von  Hausaufgaben  halten  wir  uns  an  die  von  den
                                   Ministerialdekreten und von der Schülercharta vorgegebenen Regelungen.
                                   Hausaufgaben dienen sowohl der Festigung und Wiederholung des Lernstoffes
                                   als  auch  der  Erziehung  zur  Selbständigkeit  des  Schülers/der  Schülerin.  Sie
                                   werden sorgfältig vorbereitet und stehen mit den aktuellen Unterrichtsinhalten in
                                   direktem  Bezug.  Sie  müssen  in  Umfang  und  Aufwand  angemessen  sein.
                                   Hausaufgaben werden kollegial in der Klasse und/oder individuell innerhalb eines
                                   vertretbaren Zeitraumes kontrolliert. Die Koordination der Hausaufgaben erfolgt
                                   in den jeweiligen Klassenratssitzungen.
              Über die Ferien werden keine Hausaufgaben gegeben außer nach Vereinbarung. Mit Einführung der 5-
              Tagewoche im Schuljahr 2012-2013 können auch am Freitag Hausaufgaben erteilt werden. Aufgrund
              des  Nachmittagsunterrichtes  am  Dienstag  (WPF)  werden  keine  Aufgaben  auf  den  Mittwoch  erteilt.
              Mündliches Lernen und Vorbereitung auf Klassenarbeiten sollte jedoch von allen je nach Notwendigkeit
              auch als Hausarbeit eingeplant werden. Besonders von Schülern der 3. Klassen wird eine zunehmende
              Eigeninitiative bei der Durchführung ihrer schulischen und häuslichen Arbeiten gefordert.
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