Page 79 - Dreijahresplan
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Verhalten in der Pause
In der Regel gehen alle Schüler während der Pause in den Schulhof und halten sich dort auf der
ausgewiesenen Fläche (Schranke, Bänke, …) auf. Für Abfälle stehen eigens aufgestellte Behälter zur
Verfügung, sodass weder der Pausenhof noch die angrenzenden Grundstücke mit Abfällen verunreinigt
werden müssen. Das Werfen von Schneebällen und Gegenständen ist strengstens untersagt. Bei
Beschädigungen müssen die SchülerInnen aufkommen. Das Spielen mit Bällen ist in der
Vormittagspause verboten.
Die Schüler dürfen auch während der Pause nur dann den Schulbereich verlassen, wenn die schriftliche
Begründung und die Übernahme der Verantwortung durch die Eltern von der Direktorin bestätigt wurde
und die Schüler/innen von den Erziehungsberechtigten oder Beauftragten abgeholt werden. Bei
schlechtem Wetter bleiben die Schüler in den Klassen oder auf den Gängen des jeweiligen Klassenzuges
(Ausnahme: WC!) und nicht auf den Treppen. Bei zweifelhaftem Wetter erfolgt eine Durchsage über die
Direktion, ob auf den Pausenhof gegangen wird oder nicht. Die Außenstelle erhält eine telefonische
Mitteilung.
Schulausspeisung
Schüler, die zur Schulausspeisung gehen, ziehen sich die Schuhe an und begeben
sich dann in die Mensa.
Dort haben sie den Anweisungen der Aufsichtspersonen Folge zu leisten und
verhalten sich bei Tisch gesittet. Zuwiderhandelnde können für eine gewisse
Zeitspanne vom Mensabesuch ausgeschlossen werden. Die Essensbons werden in
der 1. Stunde vom Klassensprecher eingesammelt und im Sekretariat abgegeben.
Verhaltensregeln während des Mensabesuches:
Im Mensaraum verhalte ich mich ruhig und diszipliniert.
Während des Essens spreche ich nicht.
Ich konzentriere mich auf das Essen und schlinge nicht.
Wenn ich fertig gegessen habe, darf ich in den Pausenhof gehen oder bleibe still auf dem Platz sitzen.
NB.: Schüler, welche die Schulausspeisung nicht in Anspruch nehmen, dürfen das Schulgebäude
erst 5 min vor Unterrichtsbeginn betreten.
Schüler, welche den Mensadienst beanspruchen, werden im Hinterhof beaufsichtigt.
Maßnahmen
Bei regelwidrigem Verhalten wird der Schüler von den Lehrpersonen oder von der Direktorin ermahnt
und bei gröberen Vergehen oder wiederholtem unkorrekten Verhalten ins Klassenregister eingetragen.
Drei Eintragungen, oder bereits einzelne schwerwiegende Verstöße, haben besondere
Disziplinarmaßnahmen zur Folge (Ausschluss von Lehrausflügen, Verrichten von gemeinnützigen
Tätigkeiten an der Schule am Nachmittag, z. B. das Aufräumen von Spezialräumen). Vor der
Verhängung dieser Maßnahmen werden aber die Schüler angehört und die Eltern informiert.