Page 80 - Dreijahresplan
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            Planung und Bewertung

            Planung an den Grundschulen:

        a)  Jahresplanung
            Der Jahresplan wird zu einem großen Teil in der Zeit vor Unterrichtsbeginn erstellt. Er enthält sowohl
            persönliche Beiträge als auch Beiträge, die in den Teams oder auf Schulebene bzw. in den
            Fachgruppen erarbeitet werden. Spätestens bis November sollte der Jahresplan erstellt sein.
            Der Jahresplan setzt sich wie folgt zusammen: Schulstelle und Klassensituation, Gemeinsame
            Erziehungsarbeit, Unterrichtsplanung, Curricula der Schule;

        b)  Wochenplanung und gemeinsame Planungssitzungen
            In der Wochenplanung werden Unterrichtsziele und -inhalte und die Organisation der Teamstunden
            festgehalten.
            Außerdem werden in diesem Plan alle gelegentlichen Umgestaltungen im Stundenplan dokumentiert:
            z.B. Ausfall von vorgesehenen Kopräsenzstunden durch benötigte Supplenzdienste, Stundenausgleich
            usw.
            An den wöchentlichen Planungssitzungen beteiligen sich alle Klassen- und Integrations-Lehrpersonen,
            welche in die jeweilige Organisationseinheit eingebunden und für den Unterricht mitverantwortlich
            sind. Die Religionslehrer/innen und Italienischlehrer/innen rotieren an den Planungstagen zwischen
            den einzelnen Schulstellen. Die Schulkonferenzen dienen insbesondere der Planung von Projekten,
            Wahlpflicht- und Wahlprogramm, gemeinsamen Initiativen sowie für Organisatorisches.

        c)   Tägliche Unterrichtsvorbereitung
            Sie bezieht sich auf die konkrete Unterrichtstätigkeit des nächsten Tages und setzt sich mit der
            didaktischen Aufbereitung des Lehrstoffes, der Art der Darbietung sowie der Verifizierung der
            angestrebten Ziele auseinander. Jeder Lehrperson ist es selbst überlassen, eine effiziente Form für die
            Tagesvorbereitung zu finden

        d)  Korrektur der Schülerarbeiten
            Zur Korrektur gehört auch die Verbesserung bzw. Überarbeitung, die vom Schüler verlangt wird. Die
            Lehrpersonen wählen geeignete Formen für die Korrektur. Arbeiten mit Selbstkontrolle durch
            Lösungswörter, -muster tragen dazu bei, eine zunehmende Selbstverantwortung der Schüler
            aufzubauen.

        e)  Hausaufgaben
            Die Hausaufgaben dienen sowohl der Festigung und Wiederholung des Lernstoffes als auch der
            Erziehung zur Selbstverantwortung.
            Für die Erfüllung der Hausaufgabenpflicht sollte ein Kind je nach Klasse nicht mehr als eine halbe bis
            eine Stunde aufwenden müssen; dies ist bei der Aufgabenstellung zu berücksichtigen.
            Oft ist es auch notwendig, bei den Hausaufgaben zu differenzieren. Sonn- und Feiertage sowie die
            Ferienzeiten werden nicht mit Hausaufgaben belastet.
            Die Planung und Koordinierung der Aufgaben erfolgt mit allen Lehrpersonen der Klasse, um eine
            Aufgabenhäufung zu vermeiden (Aufteilung nach Tagen).

        f)   Verifizierung des Lernstoffes und der Lernerfolge
            Der effektiv durchgenommene Lernstoff wird im Lehrerregister dokumentiert. Viermal im Jahr
            (Ausgangslage Ende Oktober, Bewertung Ende Jänner, Verifizierung Ende März, Bewertung Anfang
            Juni) findet sich der Klassenrat (ohne Eltern) zusammen, um über die im Jahresplan und in der
            Wochenplanung angegebenen Lernziele, die Anpassung des Lernstoffes, die Effizienz des Unterrichts
            und über die notwendigen Differenzierungsmaßnahmen zu befinden.
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