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C) Schülerbewertung Bewertungskriterien-Bewertungsbogen an GS und MS
    (Be. LK. Nr.9 vom 21. Jänner 2014)

Die Bewertung wird nun seit diesem Schuljahr mit dem neuen Staatsgesetz vom 30.10.2008, Nr.
169, mit dem Beschluss der Landesregierung Nr. 1201 vom 16.04.2007 zur Schulreform, sowie mit
den Rundschreiben des SAL. Nr.37 vom 3. 12.2008 und Nr.1/2009 neu geregelt. Darauf fußt auch
der neue Beschluss des Lehrerkollegiums Nr.6 vom 21. Jänner 2010, der folgendes beinhaltet:

Gegenstand der Bewertung
1. Lernerfolg

         in allen Fächern
         in den fächerübergreifenden Lernbereichen
         im Wahlpflichtbereich (Pflichtquote der Schule mit Wahlmöglichkeiten)
         im Wahlbereich

2. Verhalten
    Interesse, Einsatz und Teilnahme am Leben der Klassengemeinschaft und der Schule, den
    Kontakt und Umgang mit Mitschüler/innen und Lehrpersonen, Höflichkeit, realistische
    Selbsteinschätzung, Einhalten der Schulordnung.

3. Gesamte Lernentwicklung
    Die Verpflichtung zur Bewertung der periodischen Bewertung (Ende des ersten Semesters) und
    Jahresbewertung (Ende des zweiten Semesters) der gesamten Lernentwicklung (Globalurteil)
    wird für das laufende Schuljahr auch für die Mittelschule mit Beschluss der Landesregierung
    vorgesehen werden.

Allgemeine Hinweise

Nichtversetzung /Versetzung Zulassung /Nichtzulassung zur Abschlussprüfung
In der Grundschule kann die Nichtversetzung der Schülerinnen und Schüler nur einstimmig
beschlossen werden, in der Mittelschule alles mit Mehrheitsbeschluss. In der Mittelschule ist die
positive Jahresbewertung in allen unter Punkt oben 1,2 und 3 genannten Bereichen notwendig.

Gültigkeit des Schuljahres
Für die Versetzung in die nächste Klasse der Mittelschule und die Zulassung zur staatlichen
Abschlussprüfung der Unterstufe ist die Gültigkeit des Schuljahres (mind.75%) Voraussetzung.
Ausnahmen müssen begründet werden und im Protokoll der Bewertungskonferenz festgehalten
werden.

Form der Bewertung
Die Bewertung im Kernbereich und im Verhalten erfolgt in der Mittelschule in Ziffernnoten
(ausgeschrieben). Die gesamte Lernentwicklung (Globalurteil) erfolgt in beschreibender Form.
In der Grundschule erfolgt die Bewertung des Kernbereiches in Ziffernnoten, die Bewertung des
Verhaltens nicht in Ziffernnoten, sondern ist wie bisher im Rahmen des Globalurteils zu
beschreiben.
Die Ziffernnoten reichen von eins bis zehn wobei bei positiver Bewertung mindestens die Ziffer
sechs gegeben werden muss.

Das Lehrerkollegium kann vorsehen, dass die Ziffernnoten nur beschränkt zur Anwendung
kommen.
Die fächerübergreifenden Bereiche und das Wahlpflicht- und Wahlfach können auch in skalierter
Form bewertet werden, falls dies das Lehrerkollegium in seinen Bewertungskriterien festlegt. Ein
sog. „Umrechungsschlüssel“ der Skalierung in Ziffernnoten muss im Bewertungsbogen angeführt
sein.
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