Page 97 - SCHULPROGRAMM 2015-16
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B.5. Unfälle und Beschädigungen
       Unfälle und Beschädigungen müssen von den Lehrpersonen sofort dem Sekretariat
       gemeldet werden. Alle Lehrpersonen sollten von Zeit zu Zeit auch den Zustand der
       Leihbücher überprüfen. Diese müssen eingebunden werden. Lehrmittelverwahrer melden
       Schäden, Verschleiß oder Abhandenkommen von Gegenständen.

B.6. Disziplinarmaßnahmen für Schüler
       Disziplinarmaßnahmen haben einen erzieherischen Zweck und zielen darauf ab, das
       Verantwortungsbewusstsein zu stärken und zum korrekten Verhalten anzuhalten.
       Verstöße gegen die Regeln des Zusammenlebens sind in der Disziplinarordnung geregelt.
       (Näheres siehe dort!)

       Die Lehrpersonen werden darauf aufmerksam gemacht, dass Schüler aus disziplinären
       Gründen nicht aus der Klasse verwiesen werden können (Verstoß gegen die
       Aufsichtspflicht !). Die von den Bestimmungen vorgesehenen Disziplinarmaßnahmen
       sollten sparsam eingesetzt werden, da sie sonst ihre Wirkung verlieren. Lehrpersonen, die
       einen Disziplinarvermerk ins Klassenregister eintragen, benachrichtigen diesbezüglich die
       Direktorin, welche dann die Eltern benachrichtigt.

B.7. Benutzung der Medienräume
       erfolgt aufgrund eines Benutzungsplans, in den die Lehrpersonen sich eintragen.
       Bestellscheine für Filme können im Sekretariat abgegeben werden. Donnerstag ist Liefer-
       und Abholtag. Die Verleihfrist beträgt eine Woche ab Liefertag. Die Benutzung anderer
       Spezialräume, wie der Bibliothek und des Computerraumes ist eigens geregelt.

B.8. Rauchen/Handy ist lt. Staatsgesetz in allen Räumen der Schule und auf dem gesamten
       Schulgelände untersagt.
       Die Benutzung von Handys ist lt. Staatsgesetz in den Unterrichtsräumen und auf dem
       Pausenhof verboten.

B.9. Fotokopien
       Ein sparsamer Umgang mit Fotokopien ist geboten. Fotokopien für private Zwecke
       müssen bezahlt werden:

B.10. Bereitschaftsdienst
       Siehe Beschluss des Lehrerkollegiums. Die Regelung erfolgt nach den geltenden
       Bestimmungen des LKV.

B.12. Die Planungs- und Koordinierungsstunden erfolgen, wie sie im LKV. Art. 6 angegeben
       sind. Sie sind im Rahmen der 220 Stunden und der 33/66 Stunden zu leisten.

B.13. Alle Einladungen zu Konferenzen
       sowie alle Mitteilungen seitens der Direktion erfolgen durch Anschlag im Professoren-
       zimmer durch die digitale Anzeigetafel (seit 2012-13) oder durch schriftliche Mitteilung.
       Persönliche Mitteilungen werden in die jeweiligen Fächer der Lehrpersonen gelegt.
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