Page 98 - SCHULPROGRAMM 2015-16
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8. Planung und Bewertung
A) Planung an den Grundschulen:
a) Jahresplanung
Der Jahresplan wird zu einem großen Teil in der Zeit vor Unterrichtsbeginn erstellt. Er enthält
sowohl persönliche Beiträge als auch Beiträge, die in den Teams oder auf Schulebene bzw. in
den Fachgruppen erarbeitet werden. Spätestens bis November sollte der Jahresplan erstellt
sein.
Der Jahresplan setzt sich wie folgt zusammen: Schulstelle und Klassensituation, Gemeinsame
Erziehungsarbeit, Unterrichtsplanung, Curricula der Schule;
b) Wochenplanung und gemeinsame Planungssitzungen
In der Wochenplanung werden Unterrichtsziele und -inhalte und die Organisation der
Teamstunden festgehalten.
Außerdem werden in diesem Plan alle gelegentlichen Umgestaltungen im Stundenplan
dokumentiert:
z.B. Ausfall von vorgesehenen Kopräsenzstunden durch benötigte Supplenzdienste,
Stundenausgleich usw.
An den wöchentlichen Planungssitzungen beteiligen sich alle Klassen- und Integrations-
Lehrpersonen, welche in die jeweilige Organisationseinheit eingebunden und für den Unterricht
mitverantwortlich sind. Die Religionslehrer/innen und Italienischlehrer/innen rotieren an den
Planungstagen zwischen den einzelnen Schulstellen. Die Schulkonferenzen dienen insbesondere
der Planung von Projekten, Wahlpflicht- und Wahlprogramm, gemeinsamen Initiativen sowie
für Organisatorisches.
c) Tägliche Unterrichtsvorbereitung
Sie bezieht sich auf die konkrete Unterrichtstätigkeit des nächsten Tages und setzt sich mit der
didaktischen Aufbereitung des Lehrstoffes, der Art der Darbietung sowie der Verifizierung der
angestrebten Ziele auseinander. Jeder Lehrperson ist es selbst überlassen, eine effiziente Form
für die Tagesvorbereitung zu finden
d) Korrektur der Schülerarbeiten
Zur Korrektur gehört auch die Verbesserung bzw. Überarbeitung, die vom Schüler verlangt
wird. Die Lehrpersonen wählen geeignete Formen für die Korrektur. Arbeiten mit
Selbstkontrolle durch Lösungswörter, -muster tragen dazu bei, eine zunehmende
Selbstverantwortung der Schüler aufzubauen.
e) Hausaufgaben
Die Hausaufgaben dienen sowohl der Festigung und Wiederholung des Lernstoffes als auch der
Erziehung zur Selbstverantwortung.
Für die Erfüllung der Hausaufgabenpflicht sollte ein Kind je nach Klasse nicht mehr als eine
halbe bis eine Stunde aufwenden müssen; dies ist bei der Aufgabenstellung zu berücksichtigen.
Oft ist es auch notwendig, bei den Hausaufgaben zu differenzieren. Sonn- und Feiertage sowie
die Ferienzeiten werden nicht mit Hausaufgaben belastet.
Die Planung und Koordinierung der Aufgaben erfolgt mit allen Lehrpersonen der Klasse, um
eine Aufgabenhäufung zu vermeiden (Aufteilung nach Tagen).
f) Verifizierung des Lernstoffes und der Lernerfolge
Der effektiv durchgenommene Lernstoff wird im Lehrerregister dokumentiert. Viermal im Jahr
(Ausgangslage Ende Oktober, Bewertung Ende Jänner, Verifizierung Ende März, Bewertung
Anfang Juni) findet sich der Klassenrat (ohne Eltern) zusammen, um über die im Jahresplan
und in der Wochenplanung angegebenen Lernziele, die Anpassung des Lernstoffes, die Effizienz
des Unterrichts und über die notwendigen Differenzierungsmaßnahmen zu befinden.