Page 96 - SCHULPROGRAMM 2015-16
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       Während der Pausen erfolgt die Aufsicht nach Aufsichtsplan. Die Lehrer achten darauf,
       dass alle Schüler in den Hof gehen. Die Schüler halten sich ausschließlich auf dem
       gepflasterten Bereich und nicht auf den Grünflächen auf. Es sollte vor allem geachtet
       werden, dass der Hof von allen sauber gehalten wird, Müll getrennt wird, Gefahrenzonen
       gemieden werden; auch das Schneeballwerfen im Winter ist verboten. In der Mensa
       umfasst die Aufsicht auch den eigentlichen Mensaraum. Es ist darauf zu achten, dass sich
       die Schüler etwas mehr Zeit lassen beim Essen. Nach dem Essen gehen alle Mensaschüler
       in den Pausenhof. Bei schlechtem Wetter bleiben die Schüler in den Klassen oder auf den
       Gängen des jeweiligen Klassenzuges (Ausnahme WC) und nicht auf den Treppen.
       Die Aufsicht versehen jene Lehrer, die laut Aufsichtsplan im jeweiligen Stockwerk
       eingeteilt sind.
       Nach Unterrichtsschluss sorgt die Lehrperson dafür, dass der Klassenraum und die
       Garderobe in ordentlichem Zustand hinterlassen werden; jede Lehrperson begleitet ihre
       eigene Klasse bis zur Ausgangshalle.

B.1.1.Einige Punkte zur Verantwortung der Lehrer bei Ausflügen und Ausgängen
            Die Aufsichtspflicht der Lehrer gegenüber den Schülern ist indirekt proportional zum
            Alter der Schüler.
            Die Schüler sind vor einem Ausgang oder Ausflug genau über Verhaltensregeln zu
            belehren. Der Lehrer überwacht die Einhaltung dieser Regeln.
            Bei Schadensfällen ersetzt die Versicherung den Schaden nur dann, wenn die Lehrer
            beweisen können, dass sie den Schaden nicht verhindern konnten und dass sie ihre
            Aufsichtspflicht erfüllt haben.

       Grundsätzlich sollten sich alle Lehrer gleichermaßen für alle Schüler verantwortlich zeigen
       und die Schüler an die Einhaltung der Schulordnung erinnern. Gemeinsame und
       einheitliche Vorgangsweise ist wichtig!

B.2. Abwesenheiten der Schüler
       Der Klassenvorstand wird von der Schulleitung beauftragt, die Absenzen der Schüler zu
       entschuldigen. Diese sind im Logbuch zu vermerken. Ansteckende Krankheiten müssen in
       der Direktion gemeldet werden.
       Sollten Schüler vor Unterrichtsende die Klasse verlassen wollen, müssen sie von einer
       erziehungsberechtigten Person abgeholt werden.

B.3. Abwesenheiten der Lehrpersonen
       Sollte eine Lehrperson vorhersehbar verhindert sein, zum Unterricht zu kommen, muss sie
       das so bald als möglich (spätestens am Vortag während der Amtsstunden) der
       Schulleitung melden. Bei unvorhergesehenen Absenzen ist das Sekretariat um 07.15 Uhr
       zu benachrichtigen, damit rechtzeitig für einen Ersatz gesorgt werden kann. Bereits ab
       dem ersten Krankheitstag muss ein ärztliches Zeugnis eingereicht werden, das aber auch
       für den ersten Tag Gültigkeit haben muss. Die Abwesenheiten der Lehrpersonen sind mit
       einem neuen Staatsgesetz, Art. 71 des Gesetzesdekretes Nr. 112 vom 25.06.2008,
       umgewandelt in Gesetz Nr. 133 vom 06.08.2008, geregelt.

B.4. Verhalten an Streiktagen
       Lehrpersonen, die an Streiktagen nicht am Streik teilnehmen, müssen 20 Minuten vor
       Unterrichtsbeginn Uhr in die Schule kommen, zwecks Vorverlegung Unterrichtsstunden.
       Wer nicht zu diesem Zeitpunkt erscheint, wird als streikend gemeldet. Falls eine
       Lehrperson am Streiktag ihren freien Tag hat, sollte sie das Sekretariat telefonisch
       benachrichtigen, ob sie am Streik teil nimmt oder nicht.
       Ein Generalstreik oder ein Streikaufruf von den lokalen Schulgewerkschaften wird eigens
       an der Anschlagtafel bekannt gegeben.
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