Page 96 - SCHULPROGRAMM 2015-16
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Während der Pausen erfolgt die Aufsicht nach Aufsichtsplan. Die Lehrer achten darauf,
dass alle Schüler in den Hof gehen. Die Schüler halten sich ausschließlich auf dem
gepflasterten Bereich und nicht auf den Grünflächen auf. Es sollte vor allem geachtet
werden, dass der Hof von allen sauber gehalten wird, Müll getrennt wird, Gefahrenzonen
gemieden werden; auch das Schneeballwerfen im Winter ist verboten. In der Mensa
umfasst die Aufsicht auch den eigentlichen Mensaraum. Es ist darauf zu achten, dass sich
die Schüler etwas mehr Zeit lassen beim Essen. Nach dem Essen gehen alle Mensaschüler
in den Pausenhof. Bei schlechtem Wetter bleiben die Schüler in den Klassen oder auf den
Gängen des jeweiligen Klassenzuges (Ausnahme WC) und nicht auf den Treppen.
Die Aufsicht versehen jene Lehrer, die laut Aufsichtsplan im jeweiligen Stockwerk
eingeteilt sind.
Nach Unterrichtsschluss sorgt die Lehrperson dafür, dass der Klassenraum und die
Garderobe in ordentlichem Zustand hinterlassen werden; jede Lehrperson begleitet ihre
eigene Klasse bis zur Ausgangshalle.
B.1.1.Einige Punkte zur Verantwortung der Lehrer bei Ausflügen und Ausgängen
Die Aufsichtspflicht der Lehrer gegenüber den Schülern ist indirekt proportional zum
Alter der Schüler.
Die Schüler sind vor einem Ausgang oder Ausflug genau über Verhaltensregeln zu
belehren. Der Lehrer überwacht die Einhaltung dieser Regeln.
Bei Schadensfällen ersetzt die Versicherung den Schaden nur dann, wenn die Lehrer
beweisen können, dass sie den Schaden nicht verhindern konnten und dass sie ihre
Aufsichtspflicht erfüllt haben.
Grundsätzlich sollten sich alle Lehrer gleichermaßen für alle Schüler verantwortlich zeigen
und die Schüler an die Einhaltung der Schulordnung erinnern. Gemeinsame und
einheitliche Vorgangsweise ist wichtig!
B.2. Abwesenheiten der Schüler
Der Klassenvorstand wird von der Schulleitung beauftragt, die Absenzen der Schüler zu
entschuldigen. Diese sind im Logbuch zu vermerken. Ansteckende Krankheiten müssen in
der Direktion gemeldet werden.
Sollten Schüler vor Unterrichtsende die Klasse verlassen wollen, müssen sie von einer
erziehungsberechtigten Person abgeholt werden.
B.3. Abwesenheiten der Lehrpersonen
Sollte eine Lehrperson vorhersehbar verhindert sein, zum Unterricht zu kommen, muss sie
das so bald als möglich (spätestens am Vortag während der Amtsstunden) der
Schulleitung melden. Bei unvorhergesehenen Absenzen ist das Sekretariat um 07.15 Uhr
zu benachrichtigen, damit rechtzeitig für einen Ersatz gesorgt werden kann. Bereits ab
dem ersten Krankheitstag muss ein ärztliches Zeugnis eingereicht werden, das aber auch
für den ersten Tag Gültigkeit haben muss. Die Abwesenheiten der Lehrpersonen sind mit
einem neuen Staatsgesetz, Art. 71 des Gesetzesdekretes Nr. 112 vom 25.06.2008,
umgewandelt in Gesetz Nr. 133 vom 06.08.2008, geregelt.
B.4. Verhalten an Streiktagen
Lehrpersonen, die an Streiktagen nicht am Streik teilnehmen, müssen 20 Minuten vor
Unterrichtsbeginn Uhr in die Schule kommen, zwecks Vorverlegung Unterrichtsstunden.
Wer nicht zu diesem Zeitpunkt erscheint, wird als streikend gemeldet. Falls eine
Lehrperson am Streiktag ihren freien Tag hat, sollte sie das Sekretariat telefonisch
benachrichtigen, ob sie am Streik teil nimmt oder nicht.
Ein Generalstreik oder ein Streikaufruf von den lokalen Schulgewerkschaften wird eigens
an der Anschlagtafel bekannt gegeben.